Der April 2026 bringt eine Reihe neuer Regelungen, die Einkünfte, Konsum und Alltagsorganisation betreffen. Rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Länder erhalten ab dem 1. April mehr Geld, parallel ändern sich Preise und Fristen bei Telekommunikation, Solartechnik und Kreditkarten. Im Gesundheitswesen startet ein neues Früherkennungsprogramm für Lungenkrebs, psychotherapeutische Honorare werden hingegen gekürzt. Hinzu kommen strengere Vorschriften im Jugendschutz, ein neues digitales Grenzsystem für Reisen in Drittstaaten sowie verbindliche USB-C-Ladebuchsen für Laptops. Der Überblick zeigt, wo rechtzeitig gehandelt werden sollte, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
2,8 Prozent mehr Lohn im öffentlichen Dienst
Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) erhalten ab 1. April 2026 ein Plus von 2,8 Prozent auf die Tabellenentgelte, mindestens jedoch 100 Euro monatlich. Davon profitieren laut t-online.de vor allem Angestellte in Verwaltung, Schulen und Kitas; Hessen ist wegen eigener Tarifverhandlungen ausgenommen. Auszubildende und Studierende bekommen zusätzlich 60 Euro im Monat.
Weitere Stufen der Tarifsteigerung sind für März 2027 und Januar 2028 vereinbart, wie das Finanzportal Finanzen.net berichtet. Im Bauhauptgewerbe steigen die Löhne parallel um 3,9 Prozent im Westen und 4,1 Prozent im Osten, in der Backwarenindustrie (Aryzta) um 2,5 Prozent – ein spürbarer Effekt auf die monatliche Haushaltskasse vieler Beschäftigter.
Lungenkrebs-Check und Honorarkürzung in der Therapie
Für starke Raucherinnen und Raucher zwischen 50 und 75 Jahren startet zum 1. April ein jährliches, kostenloses Lungenkrebsscreening mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT), finanziert von den gesetzlichen Krankenkassen. Anspruch haben aktive und ehemalige starke Raucher, die Untersuchung soll Tumoren in einem frühen, besser behandelbaren Stadium erfassen. Laut Gemeinsamen Bundesausschuss kann es wegen notwendiger Fortbildungen und Genehmigungen bei Radiologinnen und Radiologen jedoch zu längeren Wartezeiten kommen, meldet t-online.de.
Gleichzeitig werden die Honorare für psychotherapeutische Behandlungen um 4,5 Prozent abgesenkt. Vertreter der Profession kündigen juristische Schritte an, Krankenkassen verweisen auf Honoraranstiege der vergangenen Jahre.
Digitales Grenzsystem, USB-C-Pflicht und neue Technikregeln
Reisende aus Nicht-EU-Staaten müssen sich ab dem 10. beziehungsweise 12. April 2026 an Luft-, See- und Landaußengrenzen auf das vollständige Entry-Exit-System (EES) einstellen. Klassische Passstempel entfallen; stattdessen werden Ein- und Ausreisen mit biometrischen Daten wie Gesichtsbildern und Fingerabdrücken erfasst. „Das Ein- und Ausreisesystem ist das digitale Rückgrat unseres neuen gemeinsamen europäischen Migrations- und Asylrahmens“, so EU-Kommissar Magnus Brunner gegenüber der Tagesschau, zitiert nach Finanzen.net.
Für Verbraucher im Technikbereich wichtig: Ab dem 28. April müssen alle neu in der EU angebotenen Laptops einen USB-C-Ladeanschluss besitzen, leistungsstarke Geräte zumindest zusätzlich. Das Ziel besteht in weniger Elektroschrott und einer einheitlichen Ladeinfrastruktur, berichtet biallo.de.
Kreditkarten, Jugendschutz und Familienrecht im Fokus
Teilnehmer des Lufthansa-Programms „Miles & More“ müssen bis spätestens 30. April 2026 aktiv werden: Die bisherigen Kreditkarten der DKB verlieren ihre Gültigkeit, wer weiter Meilen sammeln und den Verfall verhindern will, benötigt eine neue Karte der Deutschen Bank mit eigenständigem Antrag und Bonitätsprüfung.
Im Jugendschutz gelten ab 12. April bundesweite Verbote für Lachgas: Minderjährige dürfen die Substanz weder erwerben noch besitzen, Online-Handel und Automatenverkauf werden untersagt. Gleichzeitig werden Grundstoffe für sogenannte K.-o.-Tropfen wie Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) strenger reguliert.
Zum 1. April tritt außerdem die Reform der Vaterschaftsanfechtung in Kraft: Biologische Väter erhalten erweiterte Rechte, eine bestehende rechtliche Vaterschaft anzufechten, sofern ein DNA-Nachweis vorliegt und das Kindeswohl gewahrt bleibt; Kinder ab 14 Jahren können der Anfechtung widersprechen, wie t-online.de berichtet.