Altersteilzeit ist für viele Beschäftigte ein Weg, die letzten Berufsjahre planbarer zu gestalten. Grundlage ist das Altersteilzeitgesetz: Ab 55 Jahren kann die Arbeitszeit auf die Hälfte sinken, während das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Voraussetzung sind zudem mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen fünf Jahren. Laut Bild muss die Vereinbarung außerdem mindestens bis zu dem Zeitpunkt laufen, ab dem erstmals eine Altersrente möglich ist. Einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht; häufig hängt die Regelung von Tarifvertrag oder Zustimmung des Arbeitgebers ab.
55 Jahre und 1.080 Kalendertage als Hürde
Für Beschäftigte ist vor allem entscheidend, ob die formalen Bedingungen erfüllt sind. Das Mindestalter liegt bei 55 Jahren. Hinzu kommt die Vorgabe, in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig gearbeitet zu haben; auch Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld können dabei mitzählen. Wie Handelsblatt berichtet, ist Altersteilzeit damit kein allgemeiner Rechtsanspruch für alle älteren Arbeitnehmer. In vielen Betrieben entscheidet erst ein Tarifvertrag oder eine individuelle Vereinbarung, ob der gleitende Übergang tatsächlich genutzt werden kann.
4.000 Euro brutto werden zu 2.400 Euro
Finanziell fällt die Veränderung spürbar aus. Wer seine Arbeitszeit halbiert, erhält zunächst nur noch 50 Prozent des bisherigen Bruttogehalts. Der Arbeitgeber muss diesen Betrag jedoch gesetzlich um mindestens 20 Prozent aufstocken. Aus 4.000 Euro brutto werden damit 2.000 Euro plus 400 Euro Aufstockung, also 2.400 Euro. Der Zuschlag ist steuer- und sozialabgabenfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf übrige Einkünfte. MLP-Berater verweisen darauf, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld entfallen können, wenn Tarifvertrag oder Einzelvereinbarung dies vorsehen.
Blockmodell und Gleichverteilung im Vergleich
Bei der praktischen Ausgestaltung sind vor allem zwei Modelle verbreitet. Im Blockmodell arbeiten Beschäftigte zunächst weiterhin in einer Arbeitsphase und werden später vollständig freigestellt. Beim Gleichverteilungsmodell sinkt die Arbeitszeit dagegen über den gesamten Zeitraum kontinuierlich auf 50 Prozent. Für Verbraucher ist die Wahl wichtig, weil sich Einkommen, Alltag und Planung der letzten Berufsjahre deutlich unterscheiden. So ifo Institut sind solche Übergänge in den Ruhestand besonders dann relevant, wenn die eigene Altersvorsorge mögliche Einbußen ausgleichen soll. Eine frühe Kalkulation hilft, spätere Versorgungslücken besser einzuordnen.
80 Prozent Rentenbeiträge laufen weiter
Wichtig für die Absicherung: Während der gesamten Altersteilzeit bleiben Beschäftigte sozialversicherungspflichtig, auch in einer Freistellungsphase des Blockmodells. Das betrifft Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zudem mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge weiter. Dadurch fällt der Einschnitt bei den späteren Ansprüchen geringer aus, vollständig vermeiden lässt er sich aber nicht. Das Familienportal weist außerdem darauf hin, dass gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich weiter Anspruch auf Krankengeld haben können. Wer den Schritt plant, sollte deshalb nicht nur auf das Monatsgehalt, sondern auch auf Rentenhöhe und laufende Absicherung schauen.