Armut im Alter zeigt sich nur selten in sichtbaren Extremfällen wie Flaschensammeln. Sie beginnt statistisch weit früher: 2025 lag die offizielle Armutsgrenze für Alleinstehende bei 1.314 Euro netto im Monat. Wer darunter liegt, gilt als armutsgefährdet – unabhängig davon, wie lange zuvor gearbeitet wurde. Mehr als 10 Millionen Ruheständler beziehen weniger als 1.100 Euro netto und damit deutlich weniger als diesen Schwellenwert. Besonders betroffen sind Frauen, Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien und Beschäftigte mit dauerhaft niedrigen Löhnen, meldet beatvest.com. Parallel dazu steigt die Zahl der Betroffenen über 65, die offiziell unterhalb der Grenze für Einkommensarmut leben.
1.314 Euro netto: Wo die Armutsgrenze für Rentner 2025 lag
Die Armutsgrenze orientiert sich an 60 Prozent des mittleren Einkommens. Für alleinlebende Seniorinnen und Senioren ergibt das 2025 die Marke von 1.314 Euro netto. Bereits 2022 lag dieser Wert bei 1.250 Euro, 2020 bei 1.126 Euro – die Schwelle steigt mit Einkommen und Lebenshaltungskosten.
Absolute Armut ist noch einmal strenger definiert: Hier geht es um das physische Existenzminimum. Für Ältere soll die Grundsicherung im Alter dieses Minimum abdecken; sie liegt derzeit bei rund 934 Euro monatlich und sichert lediglich das Überleben, wie finanz.de berichtet.
Zwischen Grundsicherung und Armutsgrenze klafft damit eine Lücke von mehreren Hundert Euro, in der viele ältere Menschen statistisch nicht „ganz arm“ sind, ihren Alltag aber nur mit massiven Einschränkungen finanzieren können.
Über 10 Millionen Betroffene: Wer besonders gefährdet ist
Statistisch gelten rund 54 Prozent der Ruheständler in Deutschland als armutsgefährdet, weil ihre Bezüge unter 1.100 Euro netto liegen. Hinter diesen Zahlen stehen typische Muster: Viele Frauen haben wegen Kinderbetreuung oder Pflege Angehöriger weniger Rentenpunkte erworben.
Langzeitarbeitslose zahlen über Jahre geringere Beiträge ein. Beschäftigte, die ihr Berufsleben überwiegend für weniger als 17 Euro pro Stunde gearbeitet haben, erreichen selbst nach 45 Jahren kaum mehr als 1.200 Euro brutto – netto bleibt deutlich weniger und damit zumeist ein Einkommen klar unterhalb der sozialen Schwelle.
Laut Auswertungen des Statistischen Bundesamts lebten 2024 rund 3,54 Millionen Menschen über 65 offiziell unterhalb der Armutsgrenze, die Armutsgefährdungsquote liegt bei knapp 20 Prozent, meldet wmn.de.
3.300 Euro brutto: Gehaltsschwelle gegen spätere Armut
Armut im Ruhestand wird bereits während des Erwerbslebens programmiert. Nach Berechnungen der Linken im Bundestag sind rund 3.300 Euro Bruttolohn pro Monat nötig, um nach 45 Beitragsjahren eine gesetzliche Rente oberhalb der Armutsgrenze von derzeit 1.378 Euro netto zu erzielen. Rund 9,2 Millionen Beschäftigte liegen darunter, so die Auswertung einer Regierungsantwort, über die business-punk.com berichtet.
Etwa 40 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitkräfte verdienen weniger als 3.500 Euro monatlich, 4,6 Millionen sogar unter 2.750 Euro. Frauen sind besonders betroffen: Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Versicherung liegen im Schnitt um etwa 31 Prozent unter denen von Männern. In Ostdeutschland verdienen 60 Prozent der Vollzeitkräfte weniger als 3.500 Euro, während es in Hamburg nur 15 Prozent sind – ein Hinweis auf ausgeprägte regionale Unterschiede.
Private Altersvorsorge: So lässt sich die Lücke verkleinern
Die gesetzliche Rente deckt laut Alterssicherungsbericht 2024 im Schnitt nur noch 53 Prozent des früheren Bruttoeinkommens. Die übrige Versorgungslücke muss über Betriebsrenten, zusätzliche Rücklagen oder längeres Arbeiten geschlossen werden. Sinnvolle Bausteine können eine betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss, staatlich geförderte Modelle wie Riester- oder Basisrente sowie langfristige ETF-Sparpläne sein.
Wer etwa mit 30 Jahren monatlich 300 Euro in einen breit gestreuten Indexfonds mit historisch rund 6 Prozent Rendite investiert, kann bis zum Rentenbeginn ein sechsstellige Summe aufbauen, die später ergänzend zur gesetzlichen Leistung eingesetzt wird.
Entscheidend ist ein früher Einstieg und Kontinuität. Für heutige Geringverdiener bleibt zudem, bei Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen, die Möglichkeit, Grundsicherung im Alter zu beantragen und so wenigstens das Existenzminimum abzusichern.