Arbeiten im Ruhestand ist 2026 finanziell noch attraktiver: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 24.000 Euro pro Jahr steuerfrei zusätzlich zur gesetzlichen Rente verdienen. Grundlage ist das Aktivrenten-Gesetz, das die Bundesregierung 2025 beschlossen hat, der Bundestag am 5. Dezember verabschiedete und der Bundesrat am 19. Dezember bestätigte. Seit 1. Januar 2026 gilt die neue Regel. Sie verschafft älteren Beschäftigten mehr Netto aus demselben Bruttolohn und reagiert damit auf steigende Lebenshaltungskosten und den zunehmenden Fachkräftemangel.

Aktivrente: Steuerfreibetrag statt neue Rentenleistung

Der Begriff Aktivrente suggeriert eine zusätzliche Rentenzahlung, tatsächlich handelt es sich um einen reinen Steuerbonus auf Arbeitslohn im Rentenalter. Begünstigt werden Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze – in der Regel 67 Jahre – erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Der Vorteil greift ausschließlich bei nichtselbstständiger Tätigkeit mit Beiträgen zur Rentenversicherung, wie rentenbescheid24.de erläutert. Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, aus einem Beamtenverhältnis, aus Mandaten oder aus Minijobs sind ausgenommen. Unabhängig ist der Bonus davon, ob bereits eine Altersrente fließt oder der Rentenbeginn nach hinten geschoben wird.

Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen

Kern der Aktivrente ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von 2.000 Euro auf Arbeitslohn. Ruheständler, die weiter arbeiten, können damit bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei zum Altersbezug hinzuverdienen. Der Freibetrag wird direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt, ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig. Der Arbeitgeber meldet die entsprechenden Beträge automatisiert an die Finanzverwaltung. Wichtiges Detail: Der Progressionsvorbehalt findet keine Anwendung. Der zusätzliche Verdienst erhöht damit nicht den Steuersatz auf andere Einkünfte wie die gesetzliche Rente oder Betriebsrenten.

Wer profitiert von der Aktivrente ab 2026?

Anspruch auf den Steuerbonus haben ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Begünstigung gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen dieses Alters. Laut bundesregierung.de kann der Freibetrag immer nur in einem Beschäftigungsverhältnis pro Monat genutzt werden. Bei einem Jobwechsel darf er im neuen Arbeitsverhältnis ab dem Folgemonat eingesetzt werden, sofern er nicht zeitgleich in einem anderen Betrieb beansprucht wird. Wer mehr als 2.000 Euro im Monat verdient, versteuert nur den darüberliegenden Teil. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auf den gesamten Lohn weiterhin an.

Aktivrente als Instrument gegen Fachkräftemangel

Mit dem neuen Steuerbonus verfolgt die Politik mehrere Ziele. Die Aktivrente soll ältere Beschäftigte finanziell entlasten und zugleich die Erwerbstätigkeit im höheren Alter stärken. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung könnten rund 230.000 Menschen unmittelbar profitieren, berichtet rentenbescheid24.de. Da Ruheständler weiter arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen, steigen sowohl die Beitragseinnahmen der Sozialkassen als auch das verfügbare Einkommen im Alter. Laut bundesregierung.de wird „zusätzliches Fachkräftepotenzial erschlossen, weil Arbeiten nach der Regelaltersgrenze deutlich attraktiver wird“. Für viele Seniorinnen und Senioren entsteht dadurch ein flexiblerer und oft auch finanziell entspannter Übergang in den Ruhestand.