Zum 1. Januar wurde die sogenannte Aktivrente eingeführt: Rentner können bis zu 2.000 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne darauf Einkommensteuer zu zahlen. Profitieren dürfen allerdings nur Personen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Für ehemalige Selbstständige und Freiberufler, die im Ruhestand auf Honorarbasis weiterarbeiten, gelten die steuerlichen Vorteile nicht. Honorare aus gelegentlichen Tätigkeiten, etwa Unterricht in Integrationskursen, bleiben voll steuerpflichtig. Eine Betroffene schildert laut mdr.de, sie fühle sich gegenüber angestellten Rentnern klar benachteiligt und verstehe die gesetzliche Abgrenzung nicht.
2.000-Euro-Freigrenze nur für Angestellte im Ruhestand
Die Aktivrente ist als Anreiz gedacht, Rentner mit regulären Jobs länger im Erwerbsleben zu halten. Nach Angaben von mdr.de können Ruheständler, die in Teilzeit oder Minijobs mit Sozialversicherungspflicht arbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat einnehmen, ohne dass darauf Einkommensteuer fällig wird. Voraussetzung ist ein laufendes Beschäftigungsverhältnis mit Lohnabrechnung und entsprechenden Beiträgen. Honorarkräfte oder Auftragnehmer mit Werkverträgen fallen aus dieser Definition heraus. Wer im Alter weiter als Dozent, Berater oder Kreativer arbeitet, muss seinen kompletten Nebenverdienst regulär versteuern – unabhängig von der Höhe.
Honorarbasis im Alter: Beispiel Integrationskurse
Besonders deutlich wird die Differenz bei Lehrkräften in Integrationskursen, die häufig auf Honorarbasis beschäftigt sind. Eine ältere Kursleiterin berichtet nach Informationen von mdr.de, sie gebe nur noch einzelne Unterrichtseinheiten, müsse aber jeden Euro zusätzlich mit der Steuer verrechnen. Eine gleichaltrige Rentnerin im Angestelltenverhältnis könnte für vergleichbare Stundenlohnsummen die Aktivrente nutzen und den Betrag steuerfrei behalten. Die Betroffene spricht von einer „Ungleichbehandlung“, so mdr.de. Für viele ehemalige Freiberufler wird damit aus einem geplanten finanziellen Zuschuss im Ruhestand eine rechnerisch kaum lohnende Tätigkeit.
Auswirkungen auf Altersvorsorge von Selbstständigen
Für jahrzehntelang Selbstständige, die oft nur lückenhaft in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, ist ein Hinzuverdienst im Alter zentraler Bestandteil ihrer finanziellen Planung. Bleiben steuerliche Freistellungen ausschließlich Beschäftigten vorbehalten, erhöht sich der Druck, private Rücklagen früher anzugreifen oder den Arbeitsumfang im Ruhestand auszuweiten. Nach Einschätzung von Experten von rentenbescheid24.de sollten Solo-Unternehmer ihre Vorsorge daher breiter streuen: Kombination aus Basisrente, privaten Sparverträgen und freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rente kann helfen, die Abhängigkeit von versteuertem Zusatzeinkommen zu reduzieren. Individuelle Beratung vor Renteneintritt gewinnt damit an Gewicht.
Prüfen, planen, Bescheide kontrollieren
Sowohl angestellte wie ehemalige selbstständige Erwerbstätige sollten ihre Rentenbescheide sorgfältig prüfen und verschiedene Erwerbsszenarien im Alter durchrechnen lassen. Online-Tools und spezialisierte Berater unterstützen bei der Simulation, ob sich eine Beschäftigung auf Lohn- oder Honorarbasis mehr lohnt und welche Steuerfolgen daraus entstehen. Angebote wie auf ihre-vorsorge.de zeigen, wie sich Freibeträge, Krankenversicherungsbeiträge und Einkommensteuer zusammenspielen. Für Selbstständige kann es sinnvoll sein, im Vorfeld zu prüfen, ob eine versicherungspflichtige Teilzeitstelle im Alter – etwa im früheren Berufsfeld – langfristig mehr Netto vom Brutto ermöglicht als flexible, aber vollständig steuerpflichtige Honorartätigkeiten.