Ob es Automobilkonzerne, Zulieferer oder Industrieunternehmen sind: Wenn Firmen Produktion verlagern, Standorte schließen oder Personal reduzieren, folgt häufig eine Abfindung für die Betroffenen. Die Einmalzahlung soll Jobverluste finanziell abfedern, ersetzt aber kein reguläres Einkommen. Juristisch handelt es sich meist um Verhandlungsergebnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite – etwa im Rahmen eines Sozialplans. Parallel kann jeder Beschäftigte individuell über einen Aufhebungsvertrag oder einen gerichtlichen Vergleich verhandeln. Für Verbraucher stellt sich die Frage, wie sich die Zahlung korrekt berechnen lässt und ob sie den finanziellen Einschnitt auf Dauer wirklich kompensiert.
Gesetzliche Regelabfindung: 0,5 Monatsgehalt pro Jahr
Ein zwingender Anspruch auf Abfindung besteht im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich nicht, berichten Arbeitsrechtsexperten auf br.de. Eine klar geregelte Ausnahme enthält allerdings § 1a Kündigungsschutzgesetz: Verzichtet der Gekündigte auf eine Klage, kann er eine Zahlung in Höhe von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr verlangen. Beispielrechnung: Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro und zehn Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt sich 10 × (0,5 × 3.000 Euro) = 15.000 Euro. Gewerkschaften kritisieren diesen Mechanismus als „Freikauf„ des Arbeitgebers, während Befürworter auf gesparte Prozesskosten und planbare Einigungen verweisen. Die Regelung bleibt daher ein klassischer Abwägungsfall zwischen Prozessrisiko und sicherer Einmalzahlung.
Verhandlungsspielraum: Faktoren bis 2,0 möglich
In vielen Fällen wird die Höhe nicht allein nach der Formel des Kündigungsschutzgesetzes festgelegt. Entscheidend sind oft die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Laut einem Beitrag auf gegen-hartz.de gilt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr zwar als Orientierungsgröße, doch lassen sich bei guter Verhandlungsposition deutlich höhere Beträge erzielen. Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover erklärt: „Der Faktor 1,0 oder sogar 1,5 pro Beschäftigungsjahr ist keine Seltenheit. Auch ein Faktor von 2,0 konnte schon erreicht werden." Die Dauer der Betriebszugehörigkeit wird dabei auf volle Jahre auf- oder abgerundet, etwa nach sechs Monaten im laufenden Jahr nach oben. Wer vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag steht, sollte daher den eigenen Kündigungsschutz und mögliche Prozesschancen exakt prüfen lassen.
Steuerfalle Einmalzahlung und Fünftelregelung
Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber nicht automatisch steuerfrei, meldet wiwo.de. Die hohe Einmalzahlung kann den persönlichen Einkommensteuersatz deutlich erhöhen, weil sie mit dem übrigen Jahreseinkommen zusammengezählt wird. Eine Entlastung bietet die sogenannte Fünftelregelung: Das Finanzamt behandelt die Zahlung rechnerisch so, als würde sie sich auf fünf Jahre verteilen. Daraus ergibt sich oft ein niedrigerer Durchschnittssteuersatz. Seit einer gesetzlichen Änderung muss der Arbeitnehmer die Abfindung jedoch eigenständig in der Steuererklärung korrekt angeben; der Arbeitgeber führt die Steuer zwar ab, berücksichtigt aber nicht automatisch alle Gestaltungsmöglichkeiten. Für die Nettosumme ist daher eine individuelle Berechnung – idealerweise mit Steuerberatung – sinnvoll.
Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Rente
Finanziell riskant kann eine Kombination aus Aufhebungsvertrag und Abfindung sein. Die Bundesagentur für Arbeit wertet eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrags häufig als selbst verursachte Arbeitslosigkeit. Dann drohen Sperrzeit von bis zu drei Monaten sowie eine Verkürzung des gesamten Bezugszeitraums, beispielsweise von zwölf auf neun Monate. Da das Arbeitslosengeld in der Regel nur 60 Prozent des letzten Nettoentgelts beträgt (67 Prozent bei Eltern), kann dies die Vorteile der Abfindung teilweise aufzehren. Ähnlich problematisch ist der vorgezogene Rentenbeginn, der mit dauerhaften Abschlägen bei der Monatsrente verbunden ist. Wer eine Abfindung für die Überbrückung bis zur Rente einplant, sollte daher genau kalkulieren, ob die Summe und die reduzierte Rente auf lange Sicht tragfähig sind.