Reichtum im Alter lässt sich nicht nur am Bauchgefühl festmachen, sondern auch mit klaren Schwellenwerten. Der Politikwissenschaftler Ernst-Ulrich Huster definiert Menschen als reich, wenn sie mehr als 200 Prozent des mittleren Einkommens erzielen. Übertragen auf Seniorinnen und Senioren geht es also um die Frage, ab welcher monatlichen Zahlung aus der gesetzlichen Versicherung ein Ruheständler zur finanziellen Spitzengruppe gehört. Unberücksichtigt bleiben dabei Zusatzquellen wie Betriebsrenten, Riester-Verträge, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge – es geht ausschließlich um die staatliche Basisversorgung und deren Größenordnungen, wie sie auch der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zu entnehmen sind, berichtet Focus.
Ernst-Ulrich Huster: 200-Prozent-Regel für Reichtum
Die 200-Prozent-Regel von Huster bedeutet vereinfacht: Wer das Doppelte des durchschnittlichen Nettoeinkommens bezieht, zählt zur wohlhabenden Gruppe. Für das Erwerbsleben liefert das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln eigene Grenzen: Ein kinderloses Paar gehört mit mindestens 5294 Euro netto im Monat zu den reichsten zehn Prozent, ein Single mit 3529 Euro.
Diese Einkommensmarken erreichen etwa sieben bis acht Prozent der Bevölkerung, meldet business-punk.com. Für Ruheständler wird dieses Konzept auf die Zahlungen aus der gesetzlichen Kasse übertragen. Entscheidend sind daher Durchschnittswerte und deren Verdopplung, nicht das individuelle Empfinden oder regionale Preisniveaus.
Durchschnittsrente 910 Euro: Wer doppelt so viel erhält
Zum 31.12.2019 lag die durchschnittliche Altersrente im Westen bei 910 Euro netto, also nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, so Focus. Deutlich wird der Abstand zwischen den Geschlechtern: Männer erhielten im Schnitt 1169 Euro, Frauen lediglich 700 Euro. Auf Basis des Huster-Ansatzes ergibt sich damit eine Reichtumsgrenze von rund 1820 Euro monatlich aus der gesetzlichen Kasse. Wer diese Summe als laufende Zahlung erreicht, bezieht das Doppelte der durchschnittlichen Altersbezüge.
Betrachtet wird dabei ausschließlich die Basisversorgung – zusätzliche Einnahmen könnten die tatsächliche finanzielle Lage weiter verbessern, werden in dieser Betrachtung jedoch bewusst ausgeklammert, um die Rolle der staatlichen Zahlungen isoliert zu betrachten.
1,13 Millionen Ruheständler mit mindestens 1800 Euro
Ein Blick in die Verteilungsstatistik zeigt, wie exklusiv dieser Kreis ist. Zum Stichtag Ende 2019 erhielten 1.132.183 Seniorinnen und Senioren mindestens 1800 Euro pro Monat überwiesen. Das entspricht 7,45 Prozent aller Altersrentner. Wer rund 1800 Euro oder mehr erhält, zählt damit zur finanziellen Obergruppe der gesetzlich Versicherten.
Gleichzeitig machen Abgaben einen spürbaren Teil aus: Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent der Bruttorente plus meist rund ein Prozent Zusatzbeitrag, den sich Ruheständler und Versicherungsträger teilen. Für die Pflegeversicherung werden 3,05 Prozent der Bruttorente fällig, hier beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung nicht, erläutert Focus.
Beamtenpension: Deutlich über Rentenniveau
Im Vergleich zu ehemaligen Bundesbeamten erscheinen 1820 Euro eher bescheiden. Pensionierte Staatsbedienstete erhielten 2019 im Schnitt 3160 Euro monatlich, bevor Steuern und private Krankenversicherung abgehen. Besonders auffällig: 6,5 Prozent der früheren Bundesbeamten kamen im Ruhestand auf mehr als 5000 Euro pro Monat, meldet Focus unter Berufung auf den Versorgungsbericht des Bundesinnenministeriums.
Solche Beträge lassen sich mit der gesetzlichen Alterskasse allein praktisch nicht erreichen. Für Arbeitnehmer wird damit klar, wie groß die Abstände zwischen den Versorgungssystemen sind und warum ergänzende Vorsorgeformen wie betriebliche Altersversorgung, Riester-Vertrag oder langfristige Aktiensparpläne eine zentrale Rolle spielen, wenn im Alter mehr als nur Grundsicherung erreicht werden soll.