Millionen Ruheständler werden ab März 2026 einen geringeren Zahlbetrag auf dem Konto sehen, obwohl die Bruttorente unverändert bleibt. Ursache ist der steigende Krankenversicherungsbeitrag, insbesondere der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für 2026 ist ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent festgelegt, dazu kommen Beitragsanhebungen einzelner Kassen, unter anderem großer Anbieter wie der TK, meldet gegen-hartz.de. Für Betroffene wirkt das wie eine Rentenkürzung: Die laufenden Kosten steigen, die Auszahlbeträge sinken – und der finanzielle Spielraum im Alltag wird enger.

Zusatzbeitrag 2,9 Prozent: So wirkt der höhere Abzug

Der bundeseinheitlich veröffentlichte Durchschnittswert von 2,9 Prozent dient vor allem als Orientierungsgröße. Entscheidend ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Viele Häuser erhöhen diesen Satz zum 1. Januar 2026, einige bleiben stabil, andere liegen deutlich über dem Durchschnitt. Für pflichtversicherte Rentenbeziehende werden Beiträge direkt von der Rente einbehalten. Steigt der Zusatzbeitrag, erhöht sich der Abzug automatisch und die Netto-Rente sinkt. Rein rechtlich bleibt der Rentenanspruch unangetastet, faktisch stehen jedoch jeden Monat weniger Mittel zur Verfügung, wie rentenbescheid24.de erläutert.

Unterschiedliche Betroffenheit: Kasse, Status, Zusatzrenten

Wie stark der Rückgang ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: Krankenkasse, Höhe der Bruttorente und weitere beitragspflichtige Einnahmen. In der Krankenversicherung der Rentner teilen sich Ruheständler und Deutsche Rentenversicherung den allgemeinen Beitragssatz sowie den Zusatzbeitrag je zur Hälfte. Das mildert zwar den Effekt, kann ihn aber nicht aufheben. Wer zusätzlich eine Betriebsrente oder andere Versorgungsbezüge erhält, spürt Erhöhungen oft stärker, da dort häufig kein „Arbeitgeberanteil“ fließt. Freiwillig Versicherte in der GKV haben zudem andere Bemessungsgrundlagen. Ein Beispiel zeigt die 74-jährige Frau H., die bei 1.650 Euro Bruttorente erst Ende März 2026 eine niedrigere Überweisung bemerkt – der geringere Betrag resultiert allein aus einem erhöhten Krankenversicherungsabzug.

Warum die Kürzung erst im März sichtbar wird

Viele Krankenkassen führen neue Beitragssätze bereits zum 1. Januar 2026 ein, doch bei pflichtversicherten Rentnern wirkt sich das meist erst im März aus. Grund ist eine gesetzlich vorgegebene, technische Verzögerung: Die Deutsche Rentenversicherung benötigt Zeit, um geänderte Zusatzbeiträge zu verarbeiten, geregelt unter anderem in § 247 SGB V. In der Praxis heißt das: Januar und Februar laufen oft noch mit den alten Sätzen, erst ab März werden die neuen Werte bei der Rentenabrechnung berücksichtigt. Je nach Zahlungsrhythmus kann die niedrigere Überweisung Ende Februar oder Ende März ankommen. Rückwirkende Anpassungen sind ebenfalls möglich, was die Nachvollziehbarkeit zusätzlich erschwert.

Drei konkrete Schritte: Kasse prüfen, Abrechnung kontrollieren

Für Betroffene wird die Veränderung häufig erst auf dem Kontoauszug sichtbar, ohne gesondertes Anschreiben der Krankenversicherung. Daher sollten Rentner ab März 2026 ihre Rentenmitteilung und die ausgewiesenen Krankenversicherungsbeiträge genau prüfen und mit früheren Abzügen vergleichen. Da Zusatzbeiträge kassenindividuell sind, kann ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse spürbare Entlastung bringen; bei Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Zusätzlich lohnt ein Blick auf Satzungsleistungen, Serviceangebote und mögliche Mehrwerte. Wer unsicher ist, ob Pflicht- oder freiwillige Versicherung vorliegt und wie Betriebsrenten beitragspflichtig sind, sollte sich beraten lassen – kleine Statusdetails können über deutlich wahrnehmbare Monatsbeträge entscheiden.