Die Mütterrente III erhöht ab dem 1. Januar 2027 die gesetzliche Rente für Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern. Künftig werden für diese Kinder bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt statt bislang 30 Monate. Das entspricht pro Kind sechs zusätzlichen Monaten und einem halben Entgeltpunkt. Wie gegen-hartz.de berichtet, entsteht der Anspruch 2027, die technische Umsetzung bei Bestandsrenten erfolgt aber erst 2028. Wer vorher schon Altersrente bezieht, soll den Betrag für 2027 rückwirkend erhalten. Das gilt nicht nur für Mütter, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Väter oder andere Erziehende.
Rentenwert 42,52 Euro: So entsteht der Mindestbetrag
Seit dem 1. Juli 2026 liegt der aktuelle Rentenwert bei 42,52 Euro. Ein zusätzlicher halber Entgeltpunkt bringt damit 21,26 Euro brutto im Monat je Kind. Für Januar bis Juni 2027 sind so 127,56 Euro bereits fest berechenbar. Da der Rentenwert bei der jährlichen Anpassung nicht sinken darf, ergibt sich für ein vollständiges Jahr bei unverändertem Wert eine Nachzahlung von mindestens 255,12 Euro brutto je Kind. Bei zwei Kindern läge der Betrag bei 510,24 Euro, bei drei Kindern bei 765,36 Euro. Für vier Kinder würde die Summe die Marke von 1.000 Euro überschreiten.
Rentenanpassung ab Juli 2027: Endsumme noch offen
Die genaue Höhe für das zweite Halbjahr 2027 steht noch nicht fest, weil der neue Rentenwert erst zum 1. Juli 2027 bestimmt wird. Laut stuttgarter-zeitung.de dürfte die tatsächliche Nachzahlung höher ausfallen, wenn die Renten zur Jahresmitte steigen. Für ein Kind wären bei einer beispielhaften Erhöhung um zwei Prozent rund 257,67 Euro brutto erreichbar, bei vier Prozent etwa 260,22 Euro. Diese Werte sind Rechenbeispiele. Fest steht bisher nur der Betrag für die ersten sechs Monate 2027 auf Basis des geltenden Rentenwerts.
Rentenbeginn 2027: Nicht jeder erhält den vollen Betrag
Die oft genannte Summe von 255,12 Euro gilt nur bei einem vollständigen Anspruch und wenn die Altersrente das gesamte Jahr 2027 läuft. Beginnt die Rente erst am 1. Juli 2027, wird auch nur der Zeitraum ab Juli berücksichtigt. Abweichungen sind zudem möglich, wenn Kindererziehungszeiten nicht vollständig im Versicherungskonto erfasst sind oder einem anderen Elternteil zugeordnet wurden. Bei anderen Rentenarten können weitere Besonderheiten gelten. Die Beispielrechnungen beziehen sich auf die typische Altersrente mit Rentenartfaktor 1,0 und voller Anerkennung des zusätzlichen halben Entgeltpunkts.
Antrag meist unnötig: Bescheid und Sozialleistungen prüfen
Wer bereits vor dem 1. Januar 2028 Rente bezieht, muss die Mütterrente III grundsätzlich nicht gesondert beantragen, sofern die nötigen Daten vorliegen. Auch bei künftigen Rentenfällen werden die Kindererziehungszeiten im Regelfall im Verfahren geprüft. Wichtig bleibt ein Blick in das Versicherungskonto und später in den neuen Bescheid, vor allem bei mehreren Kindern oder aufgeteilten Erziehungszeiten. Die Nachzahlung ist ein Bruttobetrag. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls Steuern können den Auszahlungsbetrag mindern. Zudem kann die höhere Rente bei Grundsicherung im Alter oder beim Wohngeld als Einkommen angerechnet werden.