Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten in die reguläre Rentenzahlung integriert. Dieser Schritt bedeutet, dass der Zuschlag künftig als Einkommen zählt, was Auswirkungen auf die Berechnung der Witwen- und Witwerrenten haben kann. Trotz zahlreicher Berichte über mögliche Kürzungen, bleibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gelassen und widerspricht den Gerüchten. Die Höhe der Witwen- und Witwerrenten bleibt bis zum 1. Juli 2026 unverändert, da gesetzliche Regelungen vorsehen, dass Einkommensänderungen nur einmal jährlich berücksichtigt werden, wie deutsche-handwerks-zeitung.de berichtet.
Integration des Zuschlags
Seit Juli 2024 erhalten viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner einen Zuschlag, der bisher separat ausgezahlt wurde. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag in die reguläre Rente integriert. Diese Änderung bedeutet, dass der Zuschlag als Einkommen zählt und somit bei der Berechnung der Witwen- und Witwerrente berücksichtigt wird. Dies wird jedoch nicht sofort zu Rentenminderungen führen, da die gesetzliche Anpassung erst am 1. Juli 2026 greift.
Keine sofortigen Kürzungen
Entgegen vieler Onlineberichte wird es ab Dezember 2025 keine unmittelbaren Rentenkürzungen geben. Die DRV betont, dass die Höhe der Witwen- und Witwerrenten bis zum 1. Juli 2026 unverändert bleibt. Dies ist gesetzlich geregelt und bedeutet, dass Einkommensänderungen nur einmal jährlich zum 1. Juli berücksichtigt werden, wie deutsche-handwerks-zeitung.de meldet. Somit greift eine mögliche Anpassung erst ein halbes Jahr nach der Umstellung.
Geringe Auswirkungen ab 2026
Nach dem Stichtag im Juli 2026 sind keine großen Kürzungen zu erwarten. Der Zuschlag beträgt meist weniger als 75 Euro monatlich. Einkommen, das den Freibetrag von derzeit 1.076,86 Euro übersteigt, wird zu 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Pro Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 Euro, so deutsche-handwerks-zeitung.de. In der Praxis bedeutet dies, dass die Hinterbliebenenrente im Regelfall nur geringfügig gemindert wird.
Vorsicht bei Onlineberichten
Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor ungenauen Informationen auf nicht-offiziellen Internetportalen und in sozialen Medien. Sie rät Betroffenen, sich direkt an die offiziellen Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung zu wenden. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sich auf verlässliche Informationen zu stützen, wie deutsche-handwerks-zeitung.de berichtet.