2025 wurden in Deutschland rund 423 Milliarden Euro an gesetzlichen, privaten und betrieblichen Renten ausgezahlt. Davon galten etwa 304 Milliarden Euro als steuerpflichtige Einkünfte, also 71,7 Prozent. Diese Zahl sorgt schnell für Verunsicherung, wird aber oft falsch gelesen. Sie ist kein Steuersatz und sagt auch nichts darüber aus, wie viele Ruheständler tatsächlich Einkommensteuer zahlen. Maßgeblich sind immer der Zeitpunkt des Rentenbeginns, der persönliche Rentenfreibetrag, abziehbare Kosten und mögliche weitere Einnahmen. Darauf weisen die Berichte von gegen-hartz.de und Focus hin.
423 Milliarden Euro Rentenvolumen, aber nicht jeder zahlt Steuern
Der steuerpflichtige Anteil der Rentenleistungen steigt seit Jahren. 2015 lag er noch bei 55,3 Prozent. Innerhalb von zehn Jahren ging es also um mehr als 16 Prozentpunkte nach oben. Hintergrund ist die schrittweise Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung. Nach Angaben, die gegen-hartz.de aufgreift, erhielten 2025 rund 22,5 Millionen Menschen Rentenleistungen. Tatsächlich zahlten nach den zuletzt vollständig ausgewerteten Daten aus dem Jahr 2022 aber nur rund 42 Prozent der Rentenbeziehenden Einkommensteuer. Zwischen steuerpflichtigem Rentenanteil und realer Steuerzahlung liegt also ein großer Unterschied.
Neurentner 2026 müssen 84 Prozent ansetzen
Wer 2026 neu in Altersrente geht, für den beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Nur 16 Prozent der maßgebenden Rente bleiben zunächst steuerfrei. Dieser Anteil wird jedoch nicht jedes Jahr neu berechnet, sondern als persönlicher Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben. Steigt die Rente später durch reguläre Anpassungen, erhöht sich dieser Freibetrag grundsätzlich nicht. Genau deshalb wächst bei vielen Bestandsrentnern mit jeder Erhöhung der steuerlich erfasste Betrag. Bis 2058 steigt der Anteil für neue Rentenjahrgänge schrittweise weiter, wie Focus berichtet.
Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.348 Euro
Für Alleinstehende beträgt der Grundfreibetrag 2026 12.348 Euro, bei zusammen veranlagten Paaren 24.696 Euro. Entscheidend ist aber nicht die bloße Jahresbruttorente. Zunächst werden der persönliche Rentenfreibetrag, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere abziehbare Kosten berücksichtigt. Hinzu kommt ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro. Deshalb kann auch eine Bruttorente oberhalb des Grundfreibetrags noch steuerfrei bleiben. Erst das zu versteuernde Einkommen entscheidet darüber, ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt und ob möglicherweise eine Steuererklärung nötig wird.
Zusätzliche Einnahmen verschieben die Grenze oft deutlich
Besonders relevant wird das Thema bei weiteren Einkünften. Dazu zählen etwa Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Arbeitslohn oder Einnahmen des Ehepartners bei gemeinsamer Veranlagung. Laut gegen-hartz.de hatten rund 80 Prozent der 2022 steuerbelasteten Rentner neben ihrer Rente weitere Einkünfte. Ein einfaches Beispiel zeigt das Prinzip: Wer 2026 monatlich 1.500 Euro brutto aus der gesetzlichen Altersrente erhält, kommt auf 18.000 Euro im Jahr. Davon werden zwar 84 Prozent steuerlich berücksichtigt, doch erst nach allen Abzügen wird berechnet, ob daraus überhaupt eine Steuerlast entsteht.