Mehr als 12 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer erhalten für 2027 eine neue Typklasse in der Kfz-Haftpflicht, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Hinzu kommen neue Regionalklassen für rund zehn Millionen Versicherte, die der Verband bereits am 9. September veröffentlicht hat.

Beide Statistiken sind für die Versicherer unverbindlich, sie können sie aber anwenden. Für Neuverträge gelten sie sofort, für bestehende Verträge ab dem nächsten Versicherungsjahr, bei einem Kalenderjahr-Vertrag also ab dem 1. Januar 2027. Wer zum Jahreswechsel wechseln möchte, muss seine Kündigung in der Regel bis Montag, den 30. November 2026, beim Versicherer einreichen.

7,4 Millionen Versicherte rutschen in der Haftpflicht in eine höhere Typklasse

Nach den GDV-Zahlen vom 30. September werden rund 7,4 Millionen Autofahrende in der Kfz-Haftpflicht höher und rund 5,1 Millionen niedriger eingestuft. Fast 30 Millionen, das sind 71 Prozent, behalten ihre Typklasse. In der Voll- und Teilkasko bleibt es bei 67 Prozent der Versicherten unverändert. Grundlage sind die Schadenbilanzen der Jahre 2023 bis 2025 für rund 33.000 Modelle.

Modellrechnung: Aus den GDV-Angaben ergibt sich ein Bestand von gut 42 Millionen Fahrzeugen, rechnerisch steigt die Haftpflicht-Einstufung also bei etwa 17 Prozent, bei etwa 12 Prozent sinkt sie.

Offenbach liegt bei den Schäden fast 40 Prozent über dem Durchschnitt

Bei den Regionalklassen werden laut GDV 4,8 Millionen Autofahrende aus 46 Zulassungsbezirken in der Haftpflicht schlechter und 5,2 Millionen aus 63 Bezirken besser eingestuft. Die schlechteste Schadenbilanz in der Haftpflicht hat erneut Offenbach, wo die Schäden fast 40 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegen, gefolgt von Gelsenkirchen und Berlin. Am besten schneidet der Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg ab, rund 33 Prozent unter dem Durchschnitt. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sagt: „Besonders Großstädte schneiden häufig schlechter ab als ländliche Regionen.“

Die Kündigung muss einen Monat vor Vertragsende eingehen

Die ordentliche Kündigung gilt in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Bei einem Vertrag, der am 1. Januar beginnt, muss das Schreiben deshalb bis zum 30. November beim Versicherer sein, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass der Schutz wächst, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach der Mitteilung eingehen. Kommt die Beitragsrechnung erst nach dem 30. November, dürfen Versicherte ebenfalls außerordentlich kündigen. Ob das im Einzelfall zutrifft, klären Versicherer oder Verbraucherzentrale.

Wechsler zahlen 2026 im Schnitt 1,3 Prozent mehr als im Vorjahr

Nach dem Verivox-Index ist die Haftpflicht für Wechsler 2026 rund 3 Prozent günstiger, die Vollkasko 2,5 Prozent teurer, die Teilkasko kaum verändert. Verglichen wurden 33 Versicherer, der Marktführer HUK-Coburg fehlt. Das Vergleichsportal rechnet hier mit eigenen Nutzerdaten. Modellrechnung: Bei 600 Euro Jahresbeitrag bedeuten 8 Prozent Aufschlag, wie ihn die HUK-Coburg in der jüngsten Runde im Bestand meldete, 48 Euro mehr, also 648 Euro. 

Mehrere hundert Euro Spielraum gibt es nur mit Blick auf das Kleingedruckte

Laut Verbraucherzentrale liegen zwischen günstigstem und teuerstem Tarif oft mehrere hundert Euro. Wer wechselt, sollte sich vom bisherigen Versicherer schriftlich bestätigen lassen, welche Schadenfreiheitsklasse gemeldet wird, denn ein Rabattschutz gilt nur beim aktuellen Anbieter.

Rabatte für Wenigfahrer sind an eine Kilometer-Pauschale gebunden, bei Überschreitung droht eine Vertragsstrafe. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, verlagert aber kleinere Schäden auf die eigene Rechnung.

Vor Billigtarifen warnt die Verbraucherzentrale insofern, als manche Anbieter nach einem Schaden extrem zurückstufen. Wer unsicher ist, kann sich bei Verbraucherzentrale oder Versicherungsvermittler beraten lassen.