Die geplante Komplettreform beim Minijob ist vorerst vertagt. Für Millionen Beschäftigte ist das die zentrale Nachricht: Die höhere Pauschalsteuer und der steigende Krankenversicherungsbeitrag ab 2027 sollen nicht vom Verdienst abgezogen werden, sondern vom Arbeitgeber getragen werden. Am Netto ändert sich damit zunächst nichts. Gleichzeitig steigt die Verdienstgrenze, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist, von 603 auf 633 Euro. Nach Angaben von news.kununu.com bleibt auch der Minijob für Rentnerinnen und Rentner erhalten, während eine größere Reform erst für Herbst 2026 weiter beraten werden soll.

633 Euro Grenze, Pflegebeitrag noch offen

Fest steht bereits: Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Jobs steigt zum 1. Januar 2027 von 13 auf 17,5 Prozent. Zusätzlich ist ein Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 Prozent im Gespräch. Bei 633 Euro Monatsverdienst wären das rund 22,79 Euro extra. Auch die Pauschalsteuer soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Für Beschäftigte bleibt der Haken ein anderer: Nur wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, baut daraus direkte Ansprüche auf. Gerade für Menschen mit längerem Zuverdienst kann das für die spätere Altersvorsorge wichtiger sein als die kurzfristig stabile Nettozahlung.

Jürgen Müller rechnet mit 37 Prozent Mehrkosten

Im Ortenaukreis hatten im Dezember 2025 insgesamt 51.541 Menschen einen Minijob. Steuerberater Jürgen Müller von Gmeiner & Partner beziffert die mögliche Mehrbelastung für Betriebe konkret. „Dann würden die Arbeitgeberabgaben, ohne die Umlagen, auf einen 603-Euro-Minijob von rund 181 Euro auf rund 248 Euro im Monat steigen. Das wäre ein Plus von 37 Prozent", so Jürgen Müller laut stadtanzeiger-ortenau.de. Seine Einordnung: „Die Teuerung trifft in erster Linie den Arbeitgeber. Das Risiko liegt jedoch darin, dass sich der Minijob für den Betrieb nicht mehr rechnet."

Empfehlung 26 hätte das Modell stark verändert

Deutlich weiter ging die Alterssicherungskommission mit Empfehlung 26. Sie wollte die Beitragsfreiheit weitgehend abschaffen und die Abgaben von 31 auf mehr als 38 Prozent erhöhen. Genannt wurde auch der Satz: „Die Beitragsfreiheit soll künftig ausschließlich auf Schüler begrenzt werden." Wäre dieser Kurs umgesetzt worden, hätte ein bisheriger 603-Euro-Job laut den vorliegenden Berechnungen nur noch rund 547 Euro eingebracht, dazu kämen weitere Abzüge für Kranken- und Pflegekasse. Besonders relevant wäre das für rund 3,5 Millionen Menschen mit Nebenverdienst neben dem Hauptjob. Für sie könnte aus Brutto gleich Netto wieder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis mit eigenen Beiträgen werden.

Rückkehr in die Rentenversicherung bringt volle Ansprüche

Für die Kategorie Rente ist noch etwas anderes wichtig: Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine Änderung des § 6 SGB VI. Wer in die Rentenversicherung zurückwechselt, erwirbt wieder volle Ansprüche auf Altersrente, Schutz bei Erwerbsminderung und anrechenbare Wartezeiten. Gerade das ist relevant, weil bislang nur ein kleiner Teil aktiv einzahlt. Bei gewerblichen Jobs sind es 20,9 Prozent, in Privathaushalten 11,3 Prozent. Der politische Kompromiss verschont das Netto vorerst, löst aber das Grundproblem nicht: geringe soziale Absicherung trotz legaler und oft dauerhaft genutzter Erwerbsform. Für Verbraucher zählt deshalb nicht nur die Auszahlungsgrenze, sondern auch die spätere Rentenlücke.