Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen für die gesetzliche Rentenversicherung vorgelegt. Ein Punkt betrifft Minijobs direkt: Geringfügige Beschäftigung soll nach dem Vorschlag regulär in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, der bisherige Sonderstatus bei Steuern und Sozialabgaben würde weitgehend entfallen. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte zwar, dass keine komplette Abschaffung geplant sei. Für Beschäftigte bleibt die Frage dennoch zentral: Würde aus einem vermeintlich einfachen Nebenverdienst künftig ein Job mit spürbar höheren Abzügen werden?

Vorschlag 26: Minijobs ohne Opt-out in die Rentenversicherung

Kern des Pakets ist Empfehlung 26. Danach sollen Minijobs ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, wie mainpost.de berichtet. Bislang können Beschäftigte wählen, ob sie eigene Rentenbeiträge zahlen. Im gewerblichen Bereich liegt der Eigenanteil derzeit bei 3,6 Prozent, im Privathaushalt bei 13,6 Prozent. Wer 603 Euro im Monat verdient, zahlt nach Angaben der Minijob-Zentrale 21,71 Euro selbst und erhöht die spätere Monatsrente pro Beitragsjahr um 5,68 Euro. Künftig wären nur noch Schülerinnen und Schüler von der neuen Pflicht ausgenommen.

6,8 Millionen Betroffene, vor allem im Handel und Gastgewerbe

Die Größenordnung ist erheblich: Im ersten Quartal 2026 gab es in Deutschland 6,8 Millionen Menschen mit einem Minijob. Im gewerblichen Bereich zahlten im März 2026 nur 20,9 Prozent Rentenbeiträge, 79,1 Prozent taten das nicht. Besonders viele arbeiten im Handel samt Kfz-Instandhaltung und Reparatur mit 1.041.173 Personen. Es folgen das Gastgewerbe mit 872.946 sowie sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen mit 774.409. Häufig betroffen wären damit Studierende, Rentner, Frauen und Menschen, die Grundsicherung beziehen.

Guido Zöllick warnt vor Problemen bei Abend- und Wochenendschichten

Kritik kommt vor allem von Arbeitgeberverbänden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sieht zusätzliche Belastungen für das Gastgewerbe und spricht von einem faktischen Aus des bisherigen Modells. Besonders umstritten ist die geplante Ausnahme nur für Schülerinnen und Schüler. „Wer Minijobs auf Schülerinnen und Schüler beschränken will, übersieht, dass viele von ihnen minderjährig sind und aufgrund der zu Recht strengen gesetzlichen Vorgaben gerade die für Gastronomie und Hotellerie besonders wichtigen Abend- und Wochenendschichten oftmals gar nicht übernehmen können“, so Guido Zöllick laut mainpost.de. Auch BDA-Präsident Rainer Dulger hält die Empfehlungen für falsch.

Steuern, Ehegattensplitting und der weitere Fahrplan

Für Beschäftigte geht es nicht nur um Rentenbeiträge, sondern auch um mögliche Steuerfolgen. Fallen die Sonderregeln weg, würden Einkünfte regulär zum zu versteuernden Einkommen zählen. Bei verheirateten Paaren könnte das durch das Ehegattensplitting gerade kleine Zweitverdienste stärker belasten. Gleichzeitig verweisen Befürworter darauf, dass dies Anreize für reguläre Beschäftigung schaffen könne. Noch sind die Empfehlungen aber nicht bindend. Sie dienen nur als Grundlage für die Beratungen der Bundesregierung. Ein Meinungsbeitrag bei shz.de fordert zwar deutlich weniger Ausnahmen, beschlossen ist bislang jedoch nichts.