Minijobs sind für viele Menschen im Ruhestand ein praktischer Weg, um Einkommen, Alltag und soziale Kontakte zu verbinden. Nach Angaben aus dem Mikrozensus 2024 sind 13 Prozent der 65- bis 74-jährigen Rentnerinnen und Rentner erwerbstätig, rund die Hälfte davon geringfügig beschäftigt. Gleichzeitig läuft eine politische Debatte, die weit über Senioren hinausreicht: In Deutschland gibt es mehr als 6,8 Millionen Minijobber, davon 1,25 Millionen in Bayern, wie br.de berichtet. Für Ruheständler ist deshalb wichtig, zweierlei auseinanderzuhalten: die aktuellen Regeln beim Hinzuverdienst und mögliche Änderungen am Minijob selbst.
603 Euro im Monat, keine Kürzung bei der Altersrente
Wer bereits eine Altersrente bezieht, darf grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die frühere Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist seit dem 1. Januar 2023 weggefallen. Für den klassischen Minijob liegt die Grenze 2026 bei 603 Euro monatlich oder 7.236 Euro im Jahr, 2027 steigt sie auf 633 Euro. Mehrere geringfügige Jobs werden dabei zusammengerechnet, ebenso regelmäßig zu erwartende Sonderzahlungen. Für viele Ruheständler bleibt das Modell deshalb überschaubar planbar, vor allem bei Tätigkeiten mit festen Stunden wie Empfang, Bürohilfe, Nachhilfe, Fahrdiensten oder Aufsicht in Bibliotheken und Museen.
Söder und Roloff streiten über Beiträge für geringfügige Jobs
Umstritten ist, ob der Sonderstatus dieser Jobs bei Steuern und Sozialabgaben erhalten bleiben soll. Die Rentenkommission empfiehlt, Minijobber in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und Ausnahmen nur noch für Schülerinnen und Schüler vorzusehen. CSU-Chef Markus Söder hält dagegen: „Die Minijobs sollen bleiben„, so Markus Söder laut Mainpost. Er kann sich allenfalls Rentenbeiträge für bestimmte Fälle vorstellen, etwa wenn jemand ausschließlich in dieser Form arbeitet. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Roloff argumentiert dagegen, viele Betroffene sorgten sonst nicht ausreichend fürs Alter vor, zudem würden reguläre Stellen teils in mehrere kleine Jobs zerlegt.
Enzo Weber und Peter Bofinger nennen Minijobs eine Fehlsteuerung
Aus der Forschung kommt Rückendeckung für strengere Regeln. Arbeitsmarktforscher Enzo Weber betont, es gehe nicht um ein Verbot, sondern um eine Korrektur von Anreizen. „Wer in Zukunft sieben Stunden die Woche arbeiten möchte, der soll das tun", so Enzo Weber laut br.de. Problematisch sei, dass ausgerechnet sehr kleine Arbeitsumfänge besonders begünstigt würden. Der Würzburger Ökonom Peter Bofinger kritisiert vor allem die steuerliche Wirkung. „Sondern es ist eine Vergünstigung für Leute mit sehr hohem Einkommen", so Peter Bofinger laut Mainpost. Er spricht von einer Zweitverdienerfalle, die reguläre Beschäftigung unattraktiver machen könne.
Midijob und Aktivrente werden für Rentner relevanter
Wer mehr als 603 Euro im Monat verdienen will, landet im Midijob. Dieser beginnt bei 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro monatlich. Beschäftigte zahlen dort verminderte Sozialbeiträge, erwerben aber Rentenansprüche auf Basis des vollen Verdienstes. Zusätzlich gilt seit 2026 die Aktivrente: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Für Minijobs gilt das nicht. Damit wächst für Rentner ein klarer Vergleich: wenig Stunden und einfache Struktur im Minijob oder mehr Einkommen über Teilzeit mit steuerlichem Freibetrag. Wichtig bleibt dabei, auch Krankenversicherungsbeiträge und mögliche Steuerpflicht mitzudenken.
Minijobs: Welche Tätigkeiten eignen sich besonders für Rentner?
Da laut Destatis etwa die Hälfte der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner geringfügig beschäftigt ist, bietet sich der Minijob für viele als naheliegendes Modell an. Welche Tätigkeit passt, hängt jedoch stark von der eigenen Gesundheit, der beruflichen Erfahrung und dem gewünschten Zeitumfang ab. Sinnvoll sind vor allem Jobs, die gut planbar sind, keine zu hohe körperliche Belastung mit sich bringen und sich mit wenigen Stunden pro Woche ausüben lassen.
Typische Beispiele sind Tätigkeiten am Empfang oder in der Telefonzentrale, etwa in Arztpraxen, kleinen Unternehmen oder Hotels. Diese Jobs sind häufig sitzend, klar strukturiert und stundenweise organisiert. Auch Bürohilfen oder Archivkräfte werden regelmäßig gesucht, vor allem für Aufgaben wie Ablage, Datenpflege oder Postbearbeitung. Wer kaufmännische Erfahrung mitbringt, kann hier an frühere berufliche Kenntnisse anknüpfen.
Für körperlich fitte Rentnerinnen und Rentner kann auch eine Tätigkeit als Kassier- oder Verkaufsaushilfe infrage kommen. Im Einzelhandel sind flexible Schichten üblich, allerdings setzt der Job Freude am Kundenkontakt und eine gewisse Belastbarkeit voraus. Wer lieber Wissen weitergibt, findet in Nachhilfe oder Lernbegleitung eine flexible Möglichkeit. Gerade Menschen mit höherem Bildungsniveau sind laut Destatis häufiger auch im Rentenalter erwerbstätig.
Weitere Optionen sind Begleit- oder Fahrdienste, etwa für Patientenfahrten oder Shuttle-Angebote, sowie Tätigkeiten in Bibliotheken, Museen oder kulturellen Einrichtungen. Dort sind die Arbeitszeiten oft fest planbar und die körperliche Belastung meist moderat. Auch Einkaufs-, Besuchs- oder Alltagshilfen können für Rentner interessant sein, die flexibel arbeiten und zugleich eine sinnstiftende Aufgabe übernehmen möchten.
Allen diesen Minijobs gemeinsam ist: Der Stundenumfang lässt sich in vielen Fällen so begrenzen, dass die monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro eingehalten wird.