Viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland verzichten ungewollt auf Geld, das ihnen zusteht. Nach Angaben von Stern ist fast jeder fünfte Mensch über 65 von Armut bedroht, bei Frauen ist das Risiko noch höher. Gerade deshalb lohnt der Blick auf Zuschläge und Hilfen, die das Alterseinkommen erhöhen oder laufende Kosten senken können. Dazu zählen anrechenbare Erziehungszeiten, Grundsicherung, Wohngeld, Zuschüsse zur Krankenversicherung und die Grundrente. Entscheidend ist oft nicht nur die Voraussetzung, sondern auch, ob die Leistung automatisch geprüft oder aktiv beantragt werden muss.
Kindererziehungszeiten bringen pro Jahr rund 41 Euro extra
Eltern erhalten für jedes Kind rentenrechtliche Zeiten gutgeschrieben. Für Kinder ab Jahrgang 1992 sind bis zu drei Jahre möglich, für früher geborene Kinder derzeit bis zu zwei Jahre und sechs Monate. Ab 1. Januar 2027 sollen im Rahmen der erweiterten Mütterrente auch für diese Kinder bis zu drei Jahre anerkannt werden. Ein Jahr Kindererziehung entspricht fast einem Entgeltpunkt und bringt derzeit etwa 41 Euro monatlich mehr. Wichtig ist der Antrag im Rahmen der Kontenklärung. Jeder Erziehungsmonat kann nur einem Elternteil zugeordnet werden. Ohne gemeinsame Erklärung zählt, wer die Erziehung überwiegend übernommen hat.
Kinderberücksichtigungszeiten laufen bis zum zehnten Geburtstag
Zusätzlich gibt es Kinderberücksichtigungszeiten, die ebenfalls beantragt werden müssen. Sie reichen ab der Geburt grundsätzlich bis zu zehn Jahre. Kommen weitere Kinder hinzu, verlängert sich der Zeitraum bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes. Diese Zeiten helfen nicht nur bei der späteren Rentenhöhe, sondern auch bei der Mindestversicherungszeit. Dadurch kann sich die Wartezeit bis zu einem Rentenanspruch verkürzen. Auch beitragsfreie Zeiten lassen sich günstiger bewerten. Wer mehrere Kinder erzogen oder parallel gearbeitet hat, kann dadurch seine Ansprüche verbessern und Lücken im Versicherungsverlauf sinnvoll schließen.
Grundsicherung greift bei weniger als 1062 Euro Einkommen
Reicht die gesetzliche Rente nicht für den Lebensunterhalt, kommt Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung in Betracht. Als grobe Grenze nennt der Bericht ein monatliches Einkommen von weniger als 1062 Euro. Berücksichtigt werden dabei auch Pensionen, Erwerbseinkommen, Mieten, Zinsen und das Einkommen des Partners. Für Kinder oder Eltern wird erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro geprüft. Das Schonvermögen liegt bei 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Paare. Der Regelbedarf beträgt 563 Euro für Singles und 506 Euro je Partner, hinzu kommen angemessene Wohnkosten und mögliche Versicherungsbeiträge.
Wohngeld, Krankenkassenzuschuss und Grundrente im Blick behalten
Wer keine Grundsicherung bezieht, kann stattdessen unter Umständen Wohngeld erhalten, entweder als Mietzuschuss oder für selbst genutztes Eigentum. Maßgeblich sind Einkommen, Wohnkosten sowie Freibeträge und Abzüge. Auch beim Krankenversicherungsbeitrag ist Unterstützung möglich: Pflichtversicherte erhalten die Hälfte über die Rentenversicherung, privat oder freiwillig Versicherte müssen den Zuschuss beantragen. Die Grundrente wird dagegen automatisch geprüft. Sie kommt ab 33 anrechenbaren Versicherungsjahren infrage. Im Schnitt lag der Zuschlag bei 97 Euro im Monat. Für 2023 nennt der Bericht 1,27 Millionen Empfänger, Frauen im Westen kamen im Mittel auf 103 Euro, Männer im Osten auf 67 Euro.