538.000 sogenannte Nullrenten hat die Deutsche Rentenversicherung zuletzt gezählt. Gemeint ist: Ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente besteht zwar, ausgezahlt wird nach dem Sterbevierteljahr aber 0 Euro. Laut Deutsche Rentenversicherung liegt das meist an der Einkommensanrechnung. Grundsätzlich gibt es die Hinterbliebenenrente nur, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens 1 Jahr bestand, keine neue Heirat vorliegt und der verstorbene Partner in der Regel die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Die kleine Rente beträgt 25 Prozent, die große meist 55 Prozent der Versichertenrente.
1.076,86 Euro bleiben bis Juni 2026 anrechnungsfrei
Entscheidend ist das eigene Einkommen ab dem 4. Monat nach dem Todesfall. Bis zum 30. Juni 2026 gilt ein Freibetrag von 1.076,86 Euro im Monat, ab dem 1. Juli 2026 steigt er auf 1.122,53 Euro. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Dadurch kann die Zahlung vollständig entfallen. Zusätzlich gibt es für waisenberechtigte Kinder einen höheren Freibetrag. Besonders häufig trifft die Nullrente Hinterbliebene mit eigener Altersrente, Betriebsrente oder laufendem Arbeitseinkommen. Statistisch sind Männer oft betroffen, weil ihr eigenes Einkommen im Schnitt höher ausfällt.
47 Jahre entscheiden oft über klein oder groß
Ob eine kleine oder große Witwenrente gezahlt wird, hängt von Alter und Lebenssituation ab. Die kleine Rente erhält, wer jünger als 47 Jahre ist, kein Kind erzieht und nicht erwerbsgemindert ist. Sie ist grundsätzlich auf 2 Jahre befristet. Die große Witwen- oder Witwerrente gibt es ab dem maßgeblichen Mindestalter, bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind unter 18 Jahren erzogen wird. Dann werden in der Regel 55 Prozent gezahlt, nach altem Recht 60 Prozent. Nach Angaben des BMAS wurde die Altersgrenze seit 2012 schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben.
Nach 10 Prozent weniger Einkommen lebt der Anspruch wieder auf
Wichtig ist: Die Nullrente löscht den Anspruch nicht. Er ruht nur. Sinkt das eigene Bruttoeinkommen um mindestens 10 Prozent, kann die Rentenversicherung die Witwenrente neu berechnen. Darauf weist t-online hin. Ein typischer Fall: Nach dem Sterbevierteljahr fällt die Zahlung auf 0 Euro, weil eine eigene Rente plus Job über dem Freibetrag liegt. Wird später die Arbeitszeit reduziert oder endet ein Nebenverdienst, kann wieder ein Zahlbetrag entstehen. Auch Rentenanpassungen können den Anspruch verändern, wenn sich Freibeträge erhöhen oder andere Einkünfte sinken.
Ab dem 4. Monat sollte jede Änderung sofort gemeldet werden
Wer nach dem 3. Monat keine Hinterbliebenenrente mehr erhält, sollte den Bescheid genau prüfen und das angerechnete Einkommen kontrollieren. Wichtig sind Rentenbescheide, Lohnabrechnungen, Nachweise über Betriebsrenten und Unterlagen zu weiteren Einkünften. Fällt das Einkommen später um 10 Prozent oder mehr, sollte umgehend eine Neuberechnung beantragt werden – die Rentenversicherung meldet sich dazu nicht von selbst. Gerade bei Teilzeit, Jobverlust oder dem Wegfall einer Zusatzrente kann das mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Auch ein abgelehnter Zahlbetrag von 0 Euro ist daher nicht zwingend endgültig.