538.000 Hinterbliebene erhalten derzeit keine Witwen- oder Witwerrente ausgezahlt, obwohl der Anspruch dem Grunde nach besteht. Der Grund ist meist kein Formfehler, sondern die Einkommensanrechnung. Laut t-online.de ruht der Anspruch dann nur – die Zahlung fällt auf null. Besonders wichtig ist das nach dem Sterbevierteljahr, also nach den ersten drei Monaten nach dem Todesfall. Dann wird das eigene Einkommen geprüft und mit einem Freibetrag verglichen. Liegt es zu hoch, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt oder vollständig aufgezehrt.

1.076,86 Euro: Ab diesem Freibetrag wird gekürzt

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum Tod bestand und in der Regel mindestens ein Jahr gedauert hat. Außerdem muss die verstorbene Person meist die fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben. Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent, die große Witwenrente 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder hätte, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Beim alten Recht können es unter bestimmten Voraussetzungen 60 Prozent sein. Eigene Einkünfte oberhalb des Freibetrags werden zu 40 Prozent angerechnet.

55 Prozent oder 25 Prozent: Welche Rente gezahlt wird

Ob die große oder kleine Witwenrente gezahlt wird, hängt von Alter und Lebenssituation ab. Die große Variante gibt es unter anderem bei Erreichen eines gesetzlich festgelegten Mindestalters, bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind unter 18 Jahren erzogen wird. Die Altersgrenze steigt schrittweise und liegt bei Todesfällen ab 2026 bei etwa 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 bei 47 Jahren. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält in der Regel die kleine Witwenrente. Diese wird meist nur für maximal zwei Jahre gezahlt, beim alten Recht gelten Ausnahmen.

40 Prozent Anrechnung: So entsteht die Nullrente

Die sogenannte Nullrente ist keine eigene Rentenart. Gemeint ist ein bestehender Anspruch ohne Auszahlung, weil das anrechenbare Einkommen die Leistung vollständig aufzehrt. Nach Angaben aus Rentenratgebern von ihre-vorsorge.de und Sozialverbänden trifft das häufig Personen mit eigenem Arbeitslohn oder eigener Rente oberhalb des Freibetrags. Bis zum 30. Juni 2026 liegt dieser bei 1.076,86 Euro, ab 1. Juli 2026 voraussichtlich bei 1.122,53 Euro (je nach tatsächlicher Rentenanpassung). Für waisenberechtigte Kinder kommen zusätzliche Freibeträge hinzu. Besonders oft betrifft das Männer, weil deren eigenes Einkommen im Schnitt höher ausfällt.

10 Prozent weniger Einkommen: Dann lohnt der neue Antrag

Wichtig ist vor allem eines: Eine Nullrente bedeutet nicht, dass der Anspruch endgültig verloren ist. Sinkt das Bruttoeinkommen deutlich, kann die Hinterbliebenenrente wieder aufleben. Eine Neuberechnung ist möglich, wenn die Einkünfte um mindestens 10 Prozent zurückgehen, etwa durch Teilzeit, Ruhestand oder das Ende eines Nebenjobs. Die Rentenversicherung stößt diese Prüfung in der Regel nicht automatisch an. Deshalb sollten Betroffene Einkommensänderungen dokumentieren, den aktuellen Freibetrag prüfen und rasch einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Gerade nach dem Ende des Arbeitslebens kann das mehrere Hundert Euro im Monat ausmachen.