Viele Beschäftigte planen mit dem Versprechen „45 Jahre gearbeitet – Rente ohne Abschläge“. In der Praxis scheitert dieser Wunsch oft an Details des Sozialgesetzbuchs VI. Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ setzt zwar 45 Versicherungsjahre voraus, aber zusätzlich ein bestimmtes Mindestalter, das eng an die jeweilige Regelaltersgrenze gekoppelt ist (§ 236b SGB VI). Wer die 45 Jahre schon Anfang 60 erfüllt, aber die Altersgrenze noch nicht erreicht, muss entweder weiter arbeiten oder auf eine andere Rentenart mit Kürzungen ausweichen. Denn die reguläre Altersrente wird bis 2031 stufenweise auf 67 Jahre angehoben, für alle ab Jahrgang 1964 ist diese Marke die neue Norm, meldet buerger-geld.org.

45 Beitragsjahre: Welche Zeiten für die 45er-Rente zählen

Für die 45er-Rente werden vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt sowie Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Geburtstag und Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege. Auch bestimmte Minijobs zählen mit, sofern seit 2013 keine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt wurde; Beiträge, die Beschäftigte und Arbeitgeber gemeinsam zahlen, fließen voll in die Wartezeit ein. Dagegen werden Pflichtbeiträge aus Bürgergeld- oder früherer Hartz-IV-Zeit nur eingeschränkt verwertet (§ 51 SGB VI). Ebenfalls relevant sind Ersatzzeiten, etwa politische Verfolgung in der DDR, und Zeiten mit Arbeitslosengeld I – mit der wichtigen Ausnahme der letzten 24 Monate vor Rentenbeginn, sofern die Arbeitslosigkeit nicht auf Insolvenz oder vollständige Betriebsaufgabe beruht.

Geburtsjahr und Alter: Wann die 45er-Rente wirklich abschlagsfrei ist

Ob 45 Versicherungsjahre zu einem vorgezogenen, aber ungekürzten Rentenbeginn führen, hängt stark vom Geburtsjahr ab. Für vor 1953 Geborene war ein abschlagsfreier Einstieg mit 63 Jahren möglich – daher der populäre Name „Rente mit 63“. Für die Jahrgänge 1953 bis 1964 steigt das frühestmögliche Alter schrittweise auf 65 Jahre, für alle ab 1964 Geborenen gilt diese Schwelle dauerhaft. Wer nach 1963 geboren ist, kann nach aktueller Rechtslage erst mit 65 Jahren und erfüllter 45-jähriger Wartezeit ohne Abschlag gehen, erläutert wiwo.de. Wichtig: Die 45er-Rente darf maximal zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze beginnen. Wer früher aufhört, landet automatisch in der Rentenart für langjährig Versicherte – mit dauerhaften Kürzungen (§ 236 SGB VI).

35 versus 45 Jahre: Unterschiede und teure Fehlentscheidungen

Bereits ab 35 Versicherungsjahren ist ein vorgezogener Ruhestand über die „Altersrente für langjährig Versicherte“ möglich – frühestens mit 63 Jahren. Diese Variante ist aber immer mit Abschlägen verbunden: Für jeden Monat vor der individuellen Regelaltersgrenze werden 0,3 Prozent gekürzt, bei vier Jahren Vorlauf also bis zu 14,4 Prozent – lebenslang. Wer irrtümlich diese Rentenart wählt, obwohl später die Voraussetzungen für die 45er-Rente erfüllt wären, bleibt an die gekürzte Rente gebunden; ein Wechsel in die abschlagsfreie Variante ist gesetzlich ausgeschlossen. Laut buerger-geld.org übersehen viele Betroffene diesen Punkt in der Beratung oder unterschätzen die Wirkung der Kürzungen, was insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen und ohne betriebliche Zusatzvorsorge zu einem dauerhaften Armutsrisiko werden kann.

Minijob, Lücken und Strategie: So lässt sich die 45er-Rente sichern

Gerade in den letzten Berufsjahren entscheiden oft einzelne Monate darüber, ob 45 Versicherungsjahre erreicht werden. Ein versicherungspflichtiger Minijob kann helfen, Lücken zu schließen, solange keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt. Damit zählen diese Zeiten voll für die Wartezeit; zahlt allein der Arbeitgeber, werden die Beiträge nur anteilig berücksichtigt, so die Deutsche Rentenversicherung. Wer Arbeitslosigkeit, Krankheit, Teilzeitphasen oder längere Ausbildungszeiten im Lebenslauf hat, sollte frühzeitig eine schriftliche Rentenauskunft anfordern und prüfen, ob zusätzliche Pflicht- oder freiwillige Beiträge sinnvoll sind. Ergänzend raten Sozialverbände dazu, unabhängige Beratung zu nutzen, um die passende Rentenart zu wählen und einen verfrühten Antrag mit dauerhaften Einbußen zu vermeiden, berichten Experten in buerger-geld.org.