Viele Rentnerinnen und Rentner lesen derzeit von einer Rentenerhöhung 2027 und erwarten ein Plus für alle. Genau das ist jedoch nicht gemeint. Hintergrund ist ein neues SGB-VI-Änderungsgesetz, das am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Es verändert die Berechnung neuer Altersrenten, aber nicht die reguläre Anpassung für alle Bestandsrentner. Laut wmn.de betrifft die Neuregelung vor allem Menschen, die 2027 erstmals in Altersrente gehen. Wer bereits eine gesetzliche Rente erhält, bekommt dadurch nicht automatisch mehr Geld.

SGB-VI-Änderungsgesetz ab 1. Januar 2027

Der Kern der Neuerung liegt in der sogenannten Hochrechnung der letzten Einkommensmonate vor dem Rentenstart. Bislang mussten Versicherte selbst angeben, ob noch nicht gemeldete Monate geschätzt werden sollen, damit der Rentenbescheid schneller kommt. Ab 2027 wird dieses Verfahren zum Standard. Die Rentenversicherung fordert fehlende Daten elektronisch beim Arbeitgeber an und rechnet bis zu drei ausstehende Monate auf Basis der bekannten Verdienste hoch. Das soll einen zügigeren Bescheid ermöglichen und eine Lücke zwischen letztem Gehalt und erster Rentenzahlung vermeiden.

Bis zu drei Monate werden automatisch hochgerechnet

Praktisch relevant wird das vor allem für Menschen, die kurz vor Rentenbeginn noch variable Zahlungen erhalten. Ein Beispiel: Wer zum 1. April 2027 in Altersrente geht, hat für Januar, Februar und März womöglich noch keine vollständigen Entgeltmeldungen in den Akten. Dann werden diese Monate zunächst geschätzt. Wird später festgestellt, dass etwa im März noch eine beitragspflichtige Sonderzahlung geflossen ist, fällt die endgültige Berechnung höher aus. Die Folge ist eine Nachzahlung. Für viele Neurentner kann das Verfahren den Übergang in den Ruhestand finanziell planbarer machen.

Rentenwert steigt 2026 um 4,24 Prozent

Wichtig ist die Abgrenzung zur allgemeinen Rentenanpassung. Diese erfolgt weiterhin unabhängig vom neuen Gesetz jeweils zum 1. Juli und orientiert sich an der Lohnentwicklung. Für den 1. Juli 2026 steigt der Rentenwert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro, also um 4,24 Prozent, wie wmn.de berichtet. Für 2027 gibt es dagegen noch keinen feststehenden Wert. Die nächste allgemeine Anpassung wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2027 bekanntgegeben und gilt dann ab 1. Juli 2027. Aktuelle Kursmeldungen dazu sind daher keine gesicherten Beträge.

Drei Punkte sind für künftige Rentner jetzt wichtig

Wer 2027 in Altersrente gehen will, sollte seine Unterlagen früh prüfen. Dazu gehört vor allem das Versicherungskonto mit allen erfassten Zeiten, etwa Kindererziehungszeiten oder Phasen mit Lücken. Auch der Rentenantrag sollte rechtzeitig gestellt werden, denn die automatische Hochrechnung ersetzt keine vollständige Vorbereitung. Zudem lohnt sich ein Blick auf Sonderzahlungen kurz vor dem Rentenbeginn, weil sie die spätere Höhe beeinflussen können. Für bereits laufende Renten gilt dagegen: Das neue Verfahren ändert an den bestehenden Zahlungen nichts, sondern nur am Ablauf neuer Rentenfälle.