Beim Monatsgehalt zählt nicht die Summe im Arbeitsvertrag, sondern der Betrag, der nach allen Abzügen tatsächlich auf dem Konto ankommt. Gerade bei mittleren Einkommen ist der Unterschied zwischen brutto und netto groß. Bei 2.400 Euro brutto im Monat hängt das Ergebnis vor allem von Steuerklasse, Sozialabgaben, Krankenversicherung und Kirchensteuer ab. Für Verbraucher ist das wichtig, weil sich schon kleine Änderungen bei den Rahmenbedingungen spürbar auf den Auszahlungsbetrag auswirken können. Grundlage der Berechnung ist ein typischer Arbeitnehmerfall, wie wmn.de berichtet.

Vier Faktoren bestimmen den Auszahlungsbetrag

Wie viel netto übrig bleibt, ist von mehreren Punkten abhängig. Maßgeblich ist zunächst die Steuerklasse, denn sie beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer. Hinzu kommen die festen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ebenfalls relevant ist der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse, der je nach Kasse unterschiedlich ausfällt. Wer Mitglied einer Kirche ist, muss außerdem Kirchensteuer zahlen. Laut wmn.de verweist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe auf genau diese vier Faktoren. Schon deshalb lohnt es sich, die eigene Lohnabrechnung regelmäßig genau zu prüfen.

691,28 Euro Abzüge bei Steuerklasse I

Ein konkretes Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar: Eine ledige Person ohne Kinder in Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer und mit Wohnsitz in Berlin kommt bei 2.400 Euro brutto auf Abzüge von insgesamt 691,28 Euro. Davon entfallen 174,08 Euro auf die Lohnsteuer, 223,20 Euro auf die Rentenversicherung, 31,20 Euro auf die Arbeitslosenversicherung, 57,60 Euro auf die Pflegeversicherung und 205,20 Euro auf die Krankenversicherung. Unterm Strich bleiben damit 1.708,72 Euro netto im Monat.

Mit Kirchensteuer sinkt das Netto auf 1.693,06 Euro

Noch etwas niedriger fällt der Betrag aus, wenn zusätzlich Kirchensteuer anfällt. Dann werden weitere 15,66 Euro vom Lohn abgezogen. Bei ansonsten gleichen Voraussetzungen reduziert sich das monatliche Netto damit auf 1.693,06 Euro. Das Beispiel zeigt, wie selbst ein vergleichsweise kleiner Zusatzposten die Auszahlung verändert. Für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, in denen viele mit festen Monatsgehältern planen, kann diese Differenz im Alltag etwa bei Miete, Mobilität oder Lebensmitteln eine spürbare Rolle spielen.

Steuerklasse, Krankenkasse, Freibeträge prüfen

Wer den Nettolohn verbessern möchte, hat mehrere legale Stellschrauben. Verheiratete können prüfen, ob ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll ist. Auch Freibeträge in der Steuererklärung, etwa für Werbungskosten, Kinder oder außergewöhnliche Belastungen, können die Abgaben senken. Daneben lohnt sich ein Blick auf die Krankenkasse, weil unterschiedliche Zusatzbeiträge den Auszahlungsbetrag verändern. Ebenfalls interessant sind steuerlich begünstigte Gehaltsbestandteile wie Zuschüsse zur Altersvorsorge oder bestimmte Sachbezüge. So lässt sich das verfügbare Einkommen in manchen Fällen gezielt erhöhen.