Jedes Jahr im Januar überprüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Höhe des Grundrentenzuschlags für rund 1,4 Millionen Rentner. Diese Überprüfung basiert auf den Einkommensdaten des Vorjahres, die das Finanzamt im Herbst meldet. Liegen keine aktuellen Daten vor, greift die DRV auf das Einkommen des Vorjahres zurück. Wichtig für Rentner ist, dass sie selbst nichts unternehmen müssen, da der Vorgang automatisch erfolgt. Die Höhe des Grundrentenzuschlags kann sich je nach Einkommen erhöhen oder verringern. Entscheidend sind dabei bestimmte Freibeträge: Alleinstehende dürfen bis zu 1.438 Euro monatlich verdienen, während für Paare eine Grenze von 2.243 Euro gilt. Überschreiten die Einkünfte diese Beträge, kann es zu Kürzungen kommen, so Ruhr24.
Einkommensgrenzen und Berechnungsregeln
Die DRV rechnet bei Alleinstehenden ein Einkommen zwischen 1.438 Euro und 1.840 Euro zu 60 Prozent an. Überschüssige Beträge über 1.840 Euro werden vollständig angerechnet. Für Paare gelten entsprechende Grenzen ab 2.243 Euro beziehungsweise 2.646 Euro. Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen: Eine alleinstehende Rentnerin mit 900 Euro Rente und 35 Jahren Berufserfahrung erhält durchschnittlich 97 Euro Zuschlag. Die DRV berechnet den Zuschlag individuell und zahlt ihn automatisch aus. Der Grundrentenzuschlag ist keine eigenständige Rente, sondern ein Aufschlag zur bestehenden Rente, der seit 2021 an Menschen gezahlt wird, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, heißt es bei Telepolis.
Die Rolle der Freibeträge
Freibeträge sind entscheidend für die Berechnung des Grundrentenzuschlags. Sie ermöglichen es Rentnern, zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne dass der Zuschlag gekürzt wird. Der Grundrentenzuschlag selbst zählt nicht als Einkommen. Steuerfreie Einnahmen wie Minijobs, Arbeitslosengeld oder Wohngeld bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Die jährliche Einkommensprüfung zielt darauf ab, die Zuschläge korrekt zu berechnen, nicht primär auf Kürzungen. Wenn das Einkommen steigt, kann der Zuschlag sinken, sinkt das Einkommen, kann die Rente jedoch höher ausfallen. Die Anpassung der Freibeträge sorgt dafür, dass mehr Rentner den vollen Zuschlag behalten können.
Reformen ab 2026
Ab 2026 stehen weitreichende Änderungen im Rentensystem an. Eine Rentenkommission soll Vorschläge erarbeiten, die möglicherweise längere Arbeitszeiten und höhere Beiträge vorsehen. Arbeitsministerin Bärbel Bas erklärte im Bundestag, dass man mutige Schritte gehen wolle. Ein Vorschlag sieht vor, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln. Ein weiterer Ansatz ist die Einbeziehung von Selbstständigen und Kapitaleinkünften in die Rentenversicherung. Die SPD unterstützt diese Ideen, während die Union skeptisch ist.
Auswirkungen auf Rentner
Die geplanten Reformen betreffen vor allem Normalverdiener und Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Länger zu arbeiten ist in körperlich belastenden Berufen oft nicht möglich. Höhere Beiträge auf Kapitaleinkünfte könnten die mittlere Einkommensschicht treffen. Die Rentenlücke, also die Differenz zwischen letztem Gehalt und Rente, könnte sich vergrößern. Eine Umfrage der IG Metall zeigte 2020, dass 55 Prozent der Befragten nicht glauben, bis 67 arbeiten zu können. Ein neues Standardprodukt zur privaten Altersvorsorge ist geplant, um diese Lücke zu schließen. Das sogenannte „Deutschland-Depot" soll ein einfaches und kostengünstiges Produkt bieten, so Ruhr24.