Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, zahlt auf bis zu 24.000 Euro im Jahr keine Einkommensteuer. Ob das für einen selbst gilt, entscheidet vor allem die Art der Beschäftigung und nicht jede Gruppe ist dabei.
Wer die Aktivrente bekommt
Die Aktivrente steht im Einkommensteuergesetz. Das Gesetz hat den Bundestag am 5. Dezember 2025 und den Bundesrat am 19. Dezember 2025 passiert, es wurde am 23. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, in der Regel 67 Jahre, für Jahrgänge bis 1964 mit Übergangsregel. Der Lohn muss für Arbeit nach Erreichen der Altersgrenze gezahlt werden. Dass man bereits eine Rente bezieht, ist nicht nötig. Die Steuerfreiheit gilt laut lohnsteuer-kompakt.de ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Wer leer ausgeht
Ausgeschlossen sind Selbstständige, ob sie später einbezogen werden, soll bis Ende 2029 geprüft werden. Ebenso ausgeschlossen sind Beamte, Minijobber und geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH. Auch Pensionen und Abfindungen, auf die keine Rentenbeiträge anfallen, zählen nicht. Das trifft viele: Laut gegen-hartz.de arbeiten von rund 1,25 Millionen erwerbstätigen Rentnern 645.000 im Minijob und 29,2 Prozent sind selbstständig.
Die Regeln im Alltag
Steuerfrei sind bis zu 2.000 Euro pro Monat, nicht genutzte Beträge lassen sich nicht in andere Monate übertragen. Boni und ähnliche Zahlungen zählen zusammen mit dem Lohn zur Grenze, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dagegen nicht. Die Steuerfreiheit gilt zusätzlich zum Grundfreibetrag, der 2026 bei 12.348 Euro liegt und ohne Progressionsvorbehalt. Die Übungsleiterpauschale von 3.300 Euro im Jahr wird nicht auf den Freibetrag angerechnet, wie die DIHK mitteilt.
Der Arbeitgeber berücksichtigt die Steuerfreiheit im Lohnsteuerabzug. Hat er sie vergessen, kann er das meist später korrigieren, sonst lässt sie sich in der Steuererklärung geltend machen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu Fragen und Antworten veröffentlicht, die laut lohnsteuer-kompakt.de keine rechtliche Bindungswirkung haben.
Sozialabgaben bleiben: Kranken- und Pflegeversicherung werden weiter fällig. Rentenversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber nach Angaben der DIHK weiter zahlen, die Arbeitnehmer sind davon befreit. Beispiel laut gegen-hartz.de: Bei 2.000 Euro brutto bleiben nach rund 207 Euro Kranken- und Pflegeversicherung etwa 1.793 Euro netto.
Was niemand weiß
Zur Nutzung gibt es laut gegen-hartz.de, Stand Ende April 2026, keine belastbaren Zahlen. Weder Bundesregierung noch Rentenversicherung noch Finanzämter wissen, wie viele den Freibetrag nutzen. Der Gesetzentwurf rechnete mit 168.000 Nutzern pro Jahr, rund einem Viertel der etwa 700.000 Anspruchsberechtigten. Auswertbar werden die Daten über die Lohnsteuerbescheinigungen frühestens 2027, eine Evaluation ist bis Ende 2029 angekündigt. Das DIW rechnet mit Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr, der Bund der Steuerzahler hat eine Klage angekündigt.