Seit Januar 2026 gilt für viele Versicherte eine härtere Rentenregel: Wer 1964 oder später geboren ist, eine anerkannte Schwerbehinderung hat und 35 Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente erst mit 65 Jahren ohne Abschläge beziehen. Ein früherer Start ab 62 führt dauerhaft zu minus 10,8 Prozent. Bei 1.750 Euro Monatsrente sind das 189 Euro weniger, und zwar auf Dauer. Laut wmn.de entfällt für diese Jahrgänge der bisherige Vertrauensschutz. Für Menschen, die ihre Planung auf frühere Grenzen gestützt haben, ist das mehr als eine technische Anpassung.
Vertrauensschutz seit 2026 nur noch für ältere Jahrgänge
Der Vertrauensschutz soll verhindern, dass neue Rentenregeln kurz vor dem Ruhestand voll durchschlagen. Nach der bisherigen Logik werden Einschnitte schrittweise eingeführt, orientiert an Stichtagen, Rentenbeginn und Geburtsjahr. Eine bereits bewilligte Rente sinkt durch spätere Gesetze grundsätzlich nicht mehr. In der Praxis hilft dieser Schutz aber nicht jedem. Wer vor 1964 geboren wurde und als schwerbehindert anerkannt ist, profitiert weiter von günstigeren Altersgrenzen. Für spätere Jahrgänge gilt das nicht mehr. Die offizielle Begründung verweist auf Übergangsfristen seit 2007, doch viele Betroffene kennen ihre persönlichen Stichtage erst sehr spät.
Rentenniveau bei 48 Prozent, Jahrgänge 1955 bis 1965 betroffen
Hinzu kommt ein zweites Problem: Die gesetzliche Absicherung fällt seit Jahrzehnten niedriger aus. Wie Stern berichtet, lag das Rentenniveau in den 1960er-Jahren noch bei mehr als 57 Prozent des Durchschnittslohns, heute sind es 48 Prozent. Wer 2015 in den Ruhestand ging, kam im Schnitt auf 47,7 Prozent. Für einen Eckrentner mit 45 Beitragsjahren entsprach das 13.955 Euro im Jahr oder 1.162 Euro im Monat. Besonders die Geburtsjahrgänge 1955 bis 1965 erleben den Übergang in eine Phase mit spürbar schwächerer Absicherung. Nach 1970 bleibt das Niveau langfristig gedeckelt, während Steuern sowie Kranken- und Pflegebeiträge zusätzlich am Netto zehren.
45 Beitragsjahre: Kommission empfiehlt Ende der Rente mit 63
Der nächste mögliche Einschnitt ist bereits benannt. Die Rentenkommission 2026 empfiehlt, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren vollständig zu streichen, also die sogenannte Rente mit 63. Nach Angaben von infranken.de wollen Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas alle 33 Empfehlungen der Kommission umsetzen. Rund 269.000 Versicherte wären davon betroffen. Zwar soll auch hier ein Schutz für laufende Planungen gelten, doch Fachleute rechnen damit, dass dieser bei den Jahrgängen 1970 oder 1971 auslaufen könnte. Wer später geboren wurde, müsste sich auf längere Erwerbsphasen oder niedrigere Bezüge einstellen.
Rentenauskunft, Teilrente, Ausgleichszahlung: Vier sinnvolle Schritte
Für Verbraucher zählt jetzt vor allem die eigene Akte. Erstens sollte die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung spätestens neun bis zwölf Monate vor dem geplanten Start geprüft werden. Zweitens lohnt der Blick in bestehende Altersteilzeitverträge, weil sie im Einzelfall frühere Planungen absichern können. Drittens sollten Alternativen wie Flexi-Rente, Teilrente oder freiwillige Ausgleichszahlungen durchgerechnet werden. Viertens ist bei schwerbehinderten Versicherten ein gültiger Ausweis wichtig, weil ein ausgelaufener Nachweis Ansprüche gefährden kann. Dazu kommt die private oder betriebliche Vorsorge, denn unterbrochene Erwerbsbiografien, Teilzeit und niedrige Löhne drücken die späteren Ansprüche zusätzlich.