Menschen mit offenem Haftbefehl können in Deutschland weiterhin Grundsicherung beziehen, wenn die zuständigen Stellen nichts von der Fahndung wissen. Genau das hat eine neue Debatte über Sozialleistungsmissbrauch ausgelöst. Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, wirft Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vor, einen angekündigten Aktionsplan nicht vorgelegt zu haben. „Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert“, so Krings laut Spiegel. Für Verbraucher ist vor allem eine Frage offen: Ob eine Reform tatsächlich nennenswerte Einsparungen bringt, ist bislang nicht belegt.
170.667 offene Haftbefehle, Zahl der Leistungsbezieher unbekannt
Die zentrale Zahl in der Debatte lautet 170.667 offene Haftbefehle zum Stichtag 1. Juli 2026. Gleichzeitig waren 148.311 Personen gesucht, weil auf einzelne Betroffene mehrere Haftbefehle entfallen können. Wie zdfheute.de berichtet, gibt es jedoch keine Statistik dazu, wie viele dieser Menschen aktuell Grundsicherung erhalten. Damit ist auch offen, welche Summe der Staat durch eine Neuregelung überhaupt sparen könnte. Hinzu kommt: Ein Teil der Gesuchten hält sich nicht in Deutschland auf, andere bleiben nach einer Abschiebung weiter im System erfasst, falls sie wieder einreisen.
Gewaltkriminalität, Ersatzfreiheitsstrafe und offene Rechtsfragen
Nicht jeder offene Haftbefehl betrifft dieselbe Fallgruppe. 15.205 Fahndungen entfielen zuletzt auf Gewaltkriminalität, 3.163 auf Sexualdelikte und 1.368 auf Mord. Daneben gibt es zahlreiche Fälle rechtskräftig Verurteilter, die eine Strafe nicht angetreten haben. Auch unbezahlte Geldstrafen oder Bußgelder können zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen. Ende Januar 2025 saßen rund 3.400 Personen eine solche Strafe ab. Wer tatsächlich in Haft sitzt, verliert in dieser Zeit den Anspruch auf Grundsicherung, weil Unterkunft und Verpflegung vom Staat gestellt werden. In bestimmten Fällen kann aber die Miete weiter übernommen werden.
Dagmar Schmidt verweist auf rechtssichere Umsetzung
Die SPD weist den Vorwurf der Untätigkeit zurück. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt erklärte, die vereinbarten Maßnahmen sollten „zügig und rechtssicher umgesetzt werden“, wie sie gegenüber AFP erklärt. Wer sich einem Haftbefehl entziehe oder Sozialleistungen systematisch missbrauche, dürfe nicht darauf vertrauen, dass Behörden aneinander vorbeiarbeiteten. Geplant ist nach den vorliegenden Angaben ein automatisierter Datenaustausch mit möglichst geringem Aufwand für Behörden und Staatsanwaltschaften. Dafür braucht es aber eine verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Prüfung sowie eine technische Lösung, die in der Praxis funktioniert.
Arbeitsministerium nennt noch keinen Kabinettstermin
Im Arbeitsministerium und im Innenressort wird nach Regierungsangaben an dem Aktionsplan gearbeitet. Ein Kabinettstermin steht aber noch nicht fest. Die neue Gesetzgebung soll weiterhin bis Ende 2026 umgesetzt werden. Praktisch ist das Problem schnell beschrieben: Jobcenter wissen oft nicht, dass gegen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt. Ein automatischer Abgleich ist jedoch kompliziert, weil sich der Status teils nach kurzer Zeit ändert und Fälle einzeln geprüft werden müssten. Für Beitragszahler, Leistungsbezieher und Behörden bleibt damit vorerst nur ein Zwischenstand: Der politische Wille ist formuliert, die genaue Regel fehlt noch.