Wer im Ruhestand 1300 Euro brutto im Monat erhält, hat am Ende deutlich weniger zur Verfügung. Denn von der gesetzlichen Rente gehen nicht nur mögliche Steuerzahlungen ab, sondern immer auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ob tatsächlich Einkommensteuer fällig wird, hängt vor allem vom Jahr des Rentenbeginns und vom Grundfreibetrag ab. Für Verbraucher ist das wichtig, weil eine Steuererklärung trotz niedriger Rente nötig sein kann, ohne dass am Ende zwingend Steuern gezahlt werden müssen. Genau diese Unterscheidung sorgt häufig für Unsicherheit.

2025: 83,5 Prozent der Rente sind steuerpflichtig

Entscheidend ist der sogenannte Besteuerungsanteil. Wer 2025 erstmals Altersrente bezieht, muss 83,5 Prozent der Bruttorente versteuern, der Rentenfreibetrag liegt bei 16,5 Prozent. 2026 steigt der steuerpflichtige Anteil bereits auf 84 Prozent, wie mainpost.de erklärt. Zusätzlich gilt der Grundfreibetrag: Für 2025 liegt er im gelieferten Rechenbeispiel bei 12.084 Euro. Erst der Teil des zu versteuernden Einkommens oberhalb dieser Grenze wird belastet. Außerdem mindern die Werbungskostenpauschale von 102 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro die steuerliche Bemessungsgrundlage.

Karl mit 1300 Euro: 939,50 Euro netto im Monat

Ein Beispiel macht die Rechnung greifbar: Ein alleinstehender Rentner, seit März 2025 im Ruhestand, erhält 1300 Euro monatlich und damit 15.600 Euro im Jahr. Davon sind 83,5 Prozent steuerpflichtig, also 13.026 Euro. Hinzu kommen die Sozialabgaben: Für die Krankenversicherung fallen bei einem durchschnittlichen Gesamtbeitrag von 17,1 Prozent nur die Hälfte an, also 8,55 Prozent. Das ergibt 1333,80 Euro pro Jahr. Kinderlose zahlen 2025 in der Pflegeversicherung 4,2 Prozent, also 655,20 Euro. Nach weiteren Pauschalen ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 13.473 Euro und laut Rechenbeispiel eine Einkommensteuer von 210 Euro.

Dominic Eser: „zwei Paar Stiefel„

Dass eine Steuererklärung verlangt wird, heißt noch nicht automatisch, dass auch Geld ans Finanzamt fließt. „Grundsätzliche Steuerpflicht und tatsächliche Steuerzahlung sind nämlich zwei Paar Stiefel", so Dominic Eser, Beratungsstellenleiter der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., laut hermoney.de. Im Alltag wird dieser Unterschied oft übersehen. Dort heißt es auch, dass inzwischen 6,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen. Gleichzeitig können Aufwendungen die Belastung senken, etwa Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Spenden, außergewöhnliche Belastungen oder bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Behinderten-Pauschbetrag.

Jana Bauer: „Jeder Fall ist individuell„

Pauschale Antworten sind bei der Rentenbesteuerung kaum möglich. „Jeder Fall ist individuell, so individuell, wie es das Renteneintrittsalter und die Lebensumstände sind", so Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. laut hermoney.de. Das gilt besonders bei Witwenrenten, Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder einer veränderten Familiensituation. Zur Orientierung helfen Renten- und Steuerrechner, für die exakte Prüfung oft auch ein Lohnsteuerhilfeverein. Wer nur eine gesetzliche Rente bezieht, sollte trotzdem die jährlichen Abzüge genau prüfen: Schon kleine Unterschiede bei Pflegebeitrag, Zusatzbeitrag der Kasse oder Freibeträgen verändern den Nettobetrag spürbar.