Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zur Rente haben für viele Versicherte direkte Folgen. Im Kern geht es um zwei Eingriffe: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll entfallen, zudem soll die Regelaltersgrenze ab 2032 schrittweise an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Laut gegen-hartz.de entscheidet damit nicht nur die Zahl der Beitragsjahre, sondern auch der Abstand zum eigenen 65. Geburtstag darüber, wie groß das finanzielle Risiko ausfällt. Noch ist nichts beschlossen, doch die Bundesregierung will das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abschließen.

Jahrgänge 1961 bis 1963: Nähe zum Rentenstart schützt eher

Für die Jahrgänge 1961 bis 1963 ist die Lage vergleichsweise klar. Besonders langjährig Versicherte können nach geltendem Recht noch vor dem 65. Geburtstag ohne Abschläge in Altersrente gehen. Beim Jahrgang 1963 liegt diese Grenze bei 64 Jahren und zehn Monaten. Hinzu kommt der angekündigte Vertrauensschutz für Menschen kurz vor dem Ruhestand. Gerade deshalb gelten diese Jahrgänge als Gruppe mit der größten Planungssicherheit. Wichtig ist aber: Rechtlich verbindlich ist dieser Schutz noch nicht, weil ein konkreter Gesetzentwurf mit festen Stichtagen bislang fehlt.

Jahrgänge 1964 bis 1966: Übergangsregeln werden zum Schlüsselfaktor

Deutlich heikler ist die Lage für die Jahrgänge 1964 bis 1966. Nach heutigem Recht können sie mit 45 Versicherungsjahren ab 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Genau dieser Zugang steht jedoch zur Disposition. Wie futurezone.de berichtet, halten mehrere juristische und arbeitsrechtliche Einordnungen einen Start der Streichung erst ab 1967 oder 1968 für realistischer, weil der Vertrauensschutz beachtet werden muss. Für diese mittlere Gruppe hängt daher fast alles an Übergangsregeln, Stichtagen und möglichen Ausnahmen. Wer dazu gehört, sollte die eigene Rentenauskunft früh prüfen und fehlende Zeiten klären.

Ab 1967: Zwei Reformlinien treffen dieselben Versicherten

Für jüngere Jahrgänge wächst das Risiko, weil zwei Änderungen zusammenfallen können. Erstens könnte der abschlagsfreie Zugang nach 45 Beitragsjahren wegfallen. Zweitens soll die Regelaltersgrenze ab 2032 mit der Lebenserwartung steigen. Für den Jahrgang 1965 würde das erstmals wirksam, wenn 2032 das 67. Lebensjahr erreicht wird. Nach dem Modell der Kommission würden bei einem gewonnenen Lebensjahr acht Monate auf längere Erwerbszeit und vier Monate auf längere Rentenzeit entfallen. Bis 2041 könnte die Regelaltersgrenze so von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Auch die bisherige Rente ab 63 nach 35 Versicherungsjahren soll auf 64 Jahre angehoben werden.

Oskar aus Rosenheim: 130 Euro weniger pro Monat

Wie stark sich der Wegfall der 45-Jahre-Regel auswirken kann, zeigt ein Rechenbeispiel von gegen-hartz.de: Oskar, Jahrgang 1968, kommt mit 65 auf 45 Versicherungsjahre und hätte nach heutigem Stand Anspruch auf eine Bruttorente von rund 1.807 Euro. Fällt diese Option weg und geht er zwei Jahre früher mit Abschlägen in Rente, werden 7,2 Prozent abgezogen. Das sind rund 130,11 Euro im Monat. Über 17 Rentenjahre summiert sich das auf rund 26.543 Euro. Ein vorschneller Rentenantrag aus Sorge vor der Reform kann deshalb teuer werden, denn einmal beantragte Abschläge bleiben grundsätzlich dauerhaft bestehen.