1.230 Euro zieht das Finanzamt bei Arbeitnehmern automatisch als Werbungskosten ab. Dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag senkt das zu versteuernde Einkommen auch dann, wenn keine Belege eingereicht werden. Laut Handelsblatt lag die durchschnittliche Steuererstattung zuletzt bei 1.172 Euro. Für viele Beschäftigte reicht der Pauschbetrag aber nicht aus, weil rund um den Job zusätzliche Kosten anfallen. Wer diese Ausgaben in der Steuererklärung einträgt, kann die Erstattung oft noch erhöhen und mehrere hundert Euro zusätzlich vom Finanzamt zurückholen.

1.230 Euro gelten für das ganze Jahr

Der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag und bleibt auch dann bei 1.230 Euro, wenn ein Arbeitsverhältnis nur wenige Monate bestanden hat. Das ist vor allem bei einem Jobstart im laufenden Jahr wichtig. Wer etwa erst am 1. September begonnen hat, bekam über den monatlichen Lohnsteuerabzug nur 4 Zwölftel berücksichtigt, also 410 Euro. Die restlichen 820 Euro gibt es erst über die Steuererklärung zurück. Nach Angaben von Finanztip wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag pro Person nur einmal angesetzt, auch bei mehreren Jobs im selben Jahr.

110 Euro ohne Belege sind oft möglich

Zusätzliche Werbungskosten lohnen sich immer dann, wenn die Summe über 1.230 Euro liegt. Typische Posten sind Arbeitsmittel, Fachliteratur, Schreibwaren oder Fortbildungen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe weist darauf hin: „Wenn Sie keine Quittungen für Ihre Arbeitsmittel gesammelt haben, können Sie in der Regel pauschal 110 Euro pro Jahr in der Anlage N eintragen“, so die VLH laut vlh.de. Für teurere Anschaffungen gilt: Gegenstände bis 952 Euro brutto können meist sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.

1.290 Euro nur durch den Arbeitsweg

Besonders schnell steigt die Summe durch die Entfernungspauschale. Für jeden einfachen Kilometer zur Arbeit gelten 0,30 Euro, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Schon bei 20 Kilometern einfachem Arbeitsweg und 215 Arbeitstagen kommen 1.290 Euro zusammen. Dazu können weitere Kosten kommen, etwa für eine Weiterbildung, einen beruflich veranlassten Umzug oder ein häusliches Arbeitszimmer. Wer zu Hause keinen anderen Arbeitsplatz hat, kann dafür bis zu 1.260 Euro pro Jahr pauschal ansetzen oder die anteiligen tatsächlichen Wohnkosten abrechnen.

6 Euro pro Homeoffice-Tag bringen extra

Auch das Homeoffice kann die Steuerlast senken. Die Tagespauschale beträgt 6 Euro für bis zu 210 Tage, also maximal 1.260 Euro im Jahr. Wichtig ist aber, Ausgaben sauber zu trennen und Erstattungen des Arbeitgebers abzuziehen. Grundlage für den Werbungskosten-Pauschbetrag ist § 9a des Einkommensteuergesetzes im amtlichen Lohnsteuer-Handbuch des Bundesfinanzministeriums. Für die Praxis lohnt sich eine einfache Rechnung: Alle beruflichen Kosten des Jahres addieren, mit 1.230 Euro vergleichen und erst dann entscheiden, welche Nachweise in die Anlage N gehören.