1.200 Euro Bruttorente im Monat, also 14.400 Euro im Jahr, führen häufig zu keiner Einkommensteuer. Entscheidend ist aber der Rentenbeginn. Wer 2026 neu in Rente geht, muss 84 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern, wie transparent-beraten.de erläutert. Trotzdem bleibt die tatsächliche Steuerlast oft bei null, weil zusätzlich der Grundfreibetrag greift. Für 2026 liegt er bei 12.348 Euro für Alleinstehende und bei 24.696 Euro für zusammen veranlagte Paare. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen darüber liegt, wird Einkommensteuer fällig.

2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig

Wie stark die Rente besteuert wird, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Für Neurentner im Jahr 2020 lag der Rentenfreibetrag noch bei 20 Prozent, damit waren 80 Prozent der Rente steuerpflichtig. Seit 2023 steigt der Besteuerungsanteil jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2026 startet, hat deshalb nur noch 16 Prozent steuerfreien Rentenanteil. Dieser Freibetrag wird einmal zum Rentenbeginn festgelegt und bleibt dann in Euro lebenslang gleich. Rentenerhöhungen in späteren Jahren sind dagegen grundsätzlich voll steuerpflichtig.

12.348 Euro bleiben 2026 steuerfrei

Ob wirklich Steuern gezahlt werden müssen, ist eine zweite Frage. Denn zwischen grundsätzlicher Steuerpflicht und echter Steuerzahlung liegt ein großer Unterschied. „Doch das muss man grundsätzlich voneinander unterscheiden: Wenn eine Rentnerin aufgefordert wird, eine Steuererklärung abzugeben, heißt das noch lange nicht, dass sie auch Steuern zahlen muss“, so Dominic Eser laut herMoney. Zusätzlich mindern Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung das zu versteuernde Einkommen. Auch der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro wirken steuersenkend.

14.400 Euro Jahresrente sind oft noch steuerfrei

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Größenordnung: Bei 1.200 Euro Monatsrente ergeben sich 14.400 Euro im Jahr. Wer 2026 in Rente geht, muss davon 84 Prozent ansetzen, also 12.096 Euro. Schon dieser Betrag liegt noch unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen fällt das zu versteuernde Einkommen meist noch niedriger aus. Laut t-online zahlen bei 1.200 Euro Monatsrente deshalb nur die wenigsten Jahrgänge Einkommensteuer. Anders kann es aussehen, wenn noch Mieteinnahmen, eine Betriebsrente oder Kapitalerträge hinzukommen.

Ab 14 Prozent beginnt der Eingangssteuersatz

Sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, wird auf den ersten Euro darüber der Eingangssteuersatz von 14 Prozent fällig. Deshalb lohnt ein genauer Kassensturz. Wichtig sind Rentenbeginn, Jahresbruttorente, Kranken- und Pflegebeiträge sowie weitere Einkünfte. Wer unsicher ist, sollte die Werte mit einem Rentensteuer-Rechner prüfen oder Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein suchen. Gerade bei 1.300, 1.500 oder 1.800 Euro Monatsrente kann eine Steuererklärung sinnvoll sein, auch wenn am Ende keine Nachzahlung entsteht.