Sie ist momentan die begehrteste Frau im deutschen Fernsehen: „Bachelorette“ Nadine Klein (32). Obwohl sich die Männer momentan um sie reißen – oder vielleicht auch gerade deshalb – herrscht bei Nadine Klein aktuell Gefühlschaos.

Noch dazu kommt, dass das Leben als „Bachelorette“ kein Zuckerschlecken ist. Man darf nicht einfach drauf los flirten, sondern es gibt strenge Regeln, an die sich die Herzdame halten muss.

„Bachelorette“-Nadine Klein muss sich an diese strengen Regeln halten

Wie die „Bild“ berichtet, besagt der Vertrag von Nadine Klein nämlich, dass sie ihr Aussehen bis zum Ende der Ausstrahlung nicht verändern darf, wie etwa durch eine neue Frisur oder auch Tattoos. Weiter darf sie nicht vorbestraft sein und ihr darf auch kein Prozess drohen. Natürlich darf die Junggesellin vor der Kuppelshow nicht bei pornographischen Video- oder Foto-Shootings mitgewirkt haben.

Allesamt Regeln, an die sich die „Bachelorette“ besser hält, ansonsten könnte es sie teuer zu stehen kommen. Laut „Bild“ steht bei Vertragsbruch nämlich eine Geldstrafe an. Besonders pikant: Es soll auch eine Sex-Klausel im Vertrag geben. Diese soll besagen, dass die „Bachelorette“ für „Intimkontakte“ und damit eventuell verbundene Gesundheitsrisiken selbst verantwortlich ist.

Die strengen Regeln scheinen Nadine Klein aber nicht abgeschreckt haben und so geht es am Mittwoch bei „Bachlorette“ zu den Dream-Dates, nach welchen die 32-Jährige ihre Finalisten auswählen wird.