Der ukrainische Geheimdienst SBU hat der russischen ESC-Teilnehmerin Julija Olegowna Samoilowa (27) ein Einreiseverbot für den Eurovision Song Contest Mitte Mai in Kiew erteilt, wie die Agentur Interfax berichtet.

Hintergrund dessen: Die im Rollstuhl sitzende Sängerin trat 2015 ohne Einwilligung der Ukraine auf der von Russland besetzten Krim auf. Nach ukrainischem Recht ist es verboten, die Krim über Russland und nicht über das ukrainische Festland zu betreten. Das Einreiseverbot gilt für drei Jahre, was bedeutet, dass die Sängerin nicht zum ESC kann.

„Frau Samoilowa hat das vorübergehend besetzte Gebiet der Halbinsel Krim vom Staatsgebiet Russlands aus betreten, nicht von der Ukraine aus. Darum wird der Fall vom Sicherheitsdienst der Ukraine (SBU) entschieden“, hieß es in einem früheren Statement des ukrainischen Innenministeriums gegenüber „Bild“.