Hollywood-Mogul Harvey Weinstein (67) wurde in zwei Punkten schuldig gesprochen: Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung. Ihm könnten nun für den sexuellen Angriff auf Produktionsassistentin Mimi Haleyi im Jahr 2006 bis zu 29 Jahre Haft drohen.

Lebenslang gibt es für Weinstein, der sich während des Prozesses auf seine Gehhilfe stützte, allerdings nicht. Die Jury befand Weinstein für den schwersten Anklagepunkt „Predatory Sexual Assault“ als nicht schuldig.

„Predatory Sexual Assault“ bedeutet, dass der Angeklagte dem Opfer während oder nach der Vergewaltigung Gewalt angedroht oder zugefügt hat oder schon vor der Vergewaltigung mindestens eine andere sexuelle Straftat begangen hat.

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Harvey Weinstein während des Gerichtsverfahrens

Harvey Weinsteins Verhandlung zehrte an den Opfern

Der Schuldspruch kommt nach einer wochenlang anhaltenden Verhandlung, in der schonungslose Zeugenaussagen und grafische Beschreibungen das Leben der Opfer erschwerten. Die Jury beriet sich fünf volle Tage.

Weinstein muss jetzt in Los Angeles die Strafe wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung antreten. Wie lang genau die Strafe ausfällt, entscheidet sich erst am 11. März.

Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Filmproduzent allerdings bereits in Haft. Ein Antrag auf Kaution, der wegen gesundheitlicher Probleme gestellt wurde, wurde abgelehnt. Harvey Weinstein soll allerdings in einer Krankenstation untergebracht werden.