Nach Herzogin Meghans (38) und Prinz Harrys (35) Beschluss, keine vollwertigen Mitglieder der Königsfamilie mehr sein zu wollen, wird das Paar in Zukunft zwischen Nordamerika und Großbritannien pendeln.

Doch diese Entscheidung wirkt sich negativ auf Meghans Antrag auf eine britische Staatsbürgerschaft aus. Aktuell soll sich die 38-Jährige laut „Mirror“ im zweiten Jahr des fünfjährigen Einbürgerungsprozesses befinden. Es wird vermutet, sie habe den Prozess kurz nach ihrer Hochzeit mit Harry im Mai 2018 eingeleitet.

Doch keine britische Staatsbürgerschaft für Herzogin Meghan

Meghan wird nach den neuesten Entwicklungen wohl keine Britin mehr werden. Denn eine Regelung besagt, wer die britische Staatsbürgerschaft erlangen will, der muss die Absicht haben, dauerhaft im Großbritannien leben zu wollen. Die Herzogin und ihr Mann wollen jedoch nicht nur in Großbritannien, sondern auch im Ausland wohnen.

Pinterest
Mittlerweile kann Herzogin Meghan ihren Babybauch nicht mehr verstecken

Laut der Regelung darf die Herzogin das Land außerdem in den drei Jahren vor der Beantragung der Staatsbürgerschaft nicht länger als 270 Tage verlassen haben. Diese Zeit kann sich über die drei Jahre erstrecken, muss aber im letzten Jahr 90 Tage umfassen. Für Meghan, die bereits wieder in Kanada ist und sich dort mit Sohn Archie happy zeigt, dürfte diese Vorgabe kaum einzuhalten sein.