Der Titel Herzogin bleibt den Enkelinnen von Queen Elisabeth II. (94), Prinzessin Eugenie (30) und Prinzessin Beatrice (32), verwehrt. Das hat mit der britischen Tradition zu tun. 

Royale Tradition bestimmt über die Titel

Denn Herzogtümer werden traditionell nur vom regierenden Monarchen an einen männlichen Nachfolger vergeben oder eine nicht royale Frau übernimmt den Herzog-Titel ihres Prinzen bei der Hochzeit. Deswegen sind nur Söhne und männliche Enkel des Monarchen üblicherweise Erbberechtigte eines Herzogtums.

So verlieh König Georg VI. (†56) am Vorabend der Hochzeit seiner Tochter Prinzessin Elisabeth II. und ihrem Gatten Prinz Philip (99) das Herzogtum von Edinburgh. Ebenfalls wurde Meghan Markle (39) bei der Hochzeit mit Prinz Harry (36) zur Herzogin von Sussex. Prinz Williams (38) Titel - von Cambridge - trägt auch Herzogin Kate (39).

Eugenie und Beatrice werden wohl nie offiziell Herzoginnen

Für weiblich geborene Royals wie Eugenie und Beatrice gestaltet sich die Situation wegen dieser königlichen Tradition komplizierter. Sie können als Frauen nicht automatisch erwarten, das Herzogtum York ihres Vaters Herzog Andrew (61) einmal zu erben.

Ihre Großmutter, die Queen, könnte im Fall von Prinzessin Eugenie und ihrer Schwester eine Ausnahme machen. Da beide aber nicht hauptberuflich im royalen Dienst arbeiten, ist dies allerdings unwahrscheinlich.

Auch nach der Hochzeit von Prinzessin Eugenie mit dem bürgerlichen Jack Brooksbank (34) im Jahr 2018, erhielt sie keinen Anspruch auf den Titel Herzogin.

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Jack Brooksbank und Prinzessin Eugenie

Genauso ist es auch Prinzessin Beatrice bei der Heirat mit Edoardo Mapelli Mozzi (37) ergangen. Edoardos Vater ist allerdings ein italienischer Graf. Dieser bestätigte bereits gegenüber „MailOnline“, dass der Prinzessin bei der Heirat der Titel Gräfin zustehen wird.

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