Missverständnis

“Köln 50667″-Darsteller David Ortega äußert sich zum Haftbefehl-Skandal

Die "Köln 50667"-Fans können wieder aufatmen. Darsteller David Ortega muss nämlich, wegen der angeblich noch ausstehenden Schulden, nicht ins Gefängnis und klärt über das große Missverständnis auf.

(c)/RTL IIKoeln 50667 David Ortega alias Diego

David Ortega dementiert Vorwürfe

Erst vor einigen Stunden ging die Nachricht durch die Presse, dass gegen den “Köln 50667″-Darsteller David Ortega (27) ein Haftbefehl vorliegt. Sogar von einer polizeilichen Suche war die Rede. Nun äußert sich der 27-Jährige in der “OK!” selbst zu den Vorwürfen und stellt einige Dinge klar:

“Bei der zivilrechtlichen Forderung handelt es sich um eine noch offene Zahnarztrechnung über 177 Euro. Da ich vor meiner Zeit bei ‘Köln 50667′, als Model und DJ beruflich an verschiedensten Orten gearbeitet habe, war ich in diesem Zeitraum leider nur sehr schwer zu erreichen”, so der Soap-Star.

Auch, dass der gebürtige Spanier angeblich von der Polizei gesucht werde, dementiert David: “Es ging bei dieser zivilrechtlichen Forderung nicht darum, dass ich von der Polizei gesucht wurde, sondern, dass ich vom Gerichtsvollzieher nicht zu Hause angetroffen worden bin.”

Der Diego-Darsteller habe die Summe von 177 Euro bereits beglichen. Außerdem hatte er angeblich eh eine Frist bis zum 22. Januar.

Alles also ein großes Missverständnis und die Fans können aufatmen, denn natürlich muss David nicht in den Knast!

  • Eine Verhaftung wegen privater Schulden ist sowieso lt. Gesetz verboten und die Gerichtsvollzieher haben seit 1.8.2012, eine neue Gerichtsvollzieherordnung (GVO), nach der einmal , der Geltungsbereich aufgehoben wurde, zum Zweiten, kein GV mehr Beamter ist sondern ein ganz normaler Geschäftsmann, der nicht mal Zutritt zur Wohnung, legal, erhalten kann. Daß die GV´s immer noch nach alter Manier, eidestattliche Versicherung abnehmem, ist ihnen ebenfalls verboten – das durften die noch nie – sie sind sogar privat für den Schaden, den sie anrichten haftbar und man kann sie anzeigen, Eide dürfen nur und ausschließlich von staatlich bestallten Richtern (weil hoheitlicher Akt), abgenommen werden. Die neue GVO ist im Internet abrufbar und da kann man selber nachsehen.
    Quelle: Sozialgenossenschaft SCE München